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Zukunft sichern, Gebäudebestand verringern

Die Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum Hamburg (VIR)

Veröffentlicht am: 4. September 2023
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Das erste Etappenziel ist in Sicht – Immobilienkonzepte entstehen und werden zum Teil auch schon umgesetzt.

Vor fast zweieinhalb Jahren hat Erzbischof Stefan Heße eine Rahmenordnung unterzeichnet, die am 25. Januar 2021 in Kraft trat. Ein wesentlicher Teil der Reform ist die Anpassung des Immobilienbestandes in den Pfarreien. Dabei stehen alle Gebäude auf dem Prüfstand. Ziel der Reform ist es, den Fokus auf die inhaltlichen Angebote, bedarfsorientierte Pastoral und nachhaltige Finanzierung zu lenken. Die Gebäude sollen den zukünftigen Bedarfen der Pfarreien vor Ort dienen – als Primärimmobilien für pastorale Zwecke oder als Sekundärimmobilien zur wirtschaftlichen Absicherung.

Finanziert werden die Pfarreien vor allem aus dem diözesanen Ausgabenfeld „Pfarreien und pfarreiliche Pastoralangebote", das rund 39 Millionen Euro oder 40 Prozent des Bistumshaushalts ausmacht. Dazu zählen die Gehälter der 330 Seelsorgerinnen und Seelsorger, die Dienstleistungen der Bistumsverwaltung für die Pfarreien, die direkten Zuweisungen an die Pfarreien sowie die besondere Seelsorge etwa in den muttersprachlichen Gemeinden. Der prozentuale Anteil am Gesamthaushalt soll auch künftig gleichbleiben. Er wird aber real durch die sinkenden Kirchensteuereinnahmen schrumpfen.

Abbauen für die Zukunft

Vor drei Jahren hat die „Vermögens- und Immobilienreform“ im Erzbistum begonnen. Jede Pfarrei muss festlegen, mit welchen Kirchen und kirchlichen Gebäuden sie in die Zukunft gehen will.

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Interaktive Rahmenordnung

Alle Gesetze und Verordnungen die VIR betreffend können in der interaktiven Rahmenordnung nachgelesen werden.

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In der Präambel der Rahmenordnung heißt es dazu: „Die Lebendigkeit unserer Kirche hängt von den Gläubigen und ihren Beziehungen ab. Strukturen, Institutionen, Finanzen und auch Gebäude sind für das kirchliche Leben stets Mittel zum Zweck. Die Vermögens- und Immobilienreform geht die notwendigen Schritte, um Lasten und Kosten gerade im Immobilienbereich zu minimieren und die Zukunftsgestaltung zu ermöglichen."

Quoten für die Reduzierung des Immobilienbestandes gibt es dabei nicht. Jede Pfarrei muss allerdings sicherstellen, dass die Instandhaltung und die Sanierung der verbleibenden Primärimmobilien dauerhaft finanziert werden kann und Gemeindeleben vor Ort ermöglicht wird – manchmal auch neu gedacht.

Um insbesondere die Angebote vor Ort zu stärken wurde Anfang 2023 ein pastoraler Innovationsfonds mit jährlich 500.000 Euro ausgestattet und die ersten Gelder sind bereits an Projekte ausgeteilt worden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Vermögens- und Immobilienreform (VIR).

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In seinem damaligen Begleitschreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger im Erzbistum betonte der Erzbischof: „Es wird für uns als Kirche in der Diaspora darum gehen, die beste Lösung zu entwickeln, Kooperationen in der Ökumene und Partnerschaften im gesellschaftlichen Umfeld zu gestalten. Dies wird auch einhergehen mit Trauer und Abschied von liebgewonnenen, vertrauten und zur Heimat gewordenen Gebäuden, die von unseren Vorfahren errichtet wurden. Sicher werden dabei auch neue Orte und Weisen gefunden werden, um gastfreundlich zu sein, sich miteinander zu treffen, Gottesdienst zu feiern und einander im Glauben zu stärken."

Seit dem Sommer 2021 werden alle rund 600 Immobilien der Pfarreien und des Erzbistums in Primär- und Sekundärimmobilien unterteilt. In jeder Pfarrei hat sich zu diesem Zweck einer Arbeitsgruppe aus der Mitte der Pfarreimitglieder gebildet. Diese Pfarreilichen Immobilienkommissionen (PIK) entwickeln in engem Austausch mit den Gemeinden und Orten kirchlichen Lebens mehrere Alternativen für ein zukünftiges Immobilienkonzept. In einer Geistlichen Unterscheidung werden die Alternativen in der Pfarrei beraten und das Ergebnis dem Kirchenvorstand zur Schlussredaktion vorgelegt. Der letzte Schritt ist dann die Einsendung des Immobilienkonzepts zur Genehmigung an Erzbischof Stefan.

Zum heutigen Zeitpunkt (Stand Mitte Juli 2023) haben die Pfarreien in Flensburg, Kiel, Neumünster und Lübeck die erzbischöflichen Genehmigungsschreiben erhalten und beginnen mit der Umsetzung ihres Konzepts. Weitere sieben Konzepte aus allen drei Bistumsregionen liegen aktuell zur Prüfung und Genehmigung bei Erzbischof Stefan vor. Insgesamt ist absehbar, dass bis Mitte 2024 alle Immobilienkonzepte genehmigt und in Umsetzung sein werden.

Parallel werden die diözesanen Gebäude sukzessive nach den gleichen Kriterien überprüft und konsequente Entscheidungen getroffen, so zum Beispiel geschehen bei der Entscheidung zum Verkauf der Katholischen Krankenhäuser in Lübeck und Hamburg oder bei der Schließung von Jugendbildungshäusern in Mecklenburg und Schleswig-Holstein.

Downloads

Alle Informationen und Verordnungen stehen auch zum Download bereit. 

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