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Organverzeichnis

Kirchenamtliches Verzeichnis der Organmitglieder der Kirchengemeinden im Erzbistum Hamburg

Veröffentlicht am: 18. Dezember 2023
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Romain Dancre/ unsplash.com

Das Organverzeichnis nach § 9 Absatz 1 und 2 des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes für das Erzbistum Hamburg (KVVG) gibt Auskunft über die Vertretungsverhältnisse der ab 29. April 2014 errichteten Kirchengemeinden im Erzbistum Hamburg.

Es führt die vertretungsberechtigten Mitglieder der jeweiligen Kirchenvorstände und Fachausschüsse einer Kirchengemeinde auf und weist deren jeweiligen Vorsitzenden sowie den jeweiligen stellvertretenden Vorsitzenden aus.

Außerhalb der Geschäfte der laufenden Verwaltung sind Erklärungen, insbesondere Willenserklärungen des Kirchenvorstandes sowie der Fachausschüsse nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Vorsitzenden des oder dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des zuständigen Organs gemeinsam schriftlich unter gleichzeitiger Beidrückung des Dienstsiegels der Kirchengemeinde abgegeben werden. Hierdurch wird nach außen das Vorliegen eines ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschlusses des Gremiums festgestellt.

Für die Geschäfte der laufenden Verwaltung gelten die Vertretungsregelungen der§§ 43 und 49 KVVG.

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