Startseite
Startseite

Erzbischof Heße würdigt Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat heute (22. November) eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes" als Empfehlung für die deutschen Bistümer beschlossen. In einer ersten Stellungnahme würdigt der Hamburger Erzbischof Stefan Heße diese Reform des kirchlichen Arbeitsrechts:
„Ich freue mich, dass wir jetzt wichtige und notwendige Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht beschlossen haben. Die neue Grundordnung wird für alle Handlungsfelder des kirchlichen Dienstes und für alle Beschäftigten gelten. Neu ist die institutionen-orientierte Perspektive. Das entlastet die einzelnen Mitarbeitenden.
Wir sorgen damit auch für Rechtssicherheit unserer Mitarbeitenden, dass ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhängt. Die private Lebensgestaltung unterliegt keinen rechtlichen Bewertungen. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir so der komplexen Lebenswirklichkeit der Menschen besser Rechnung tragen.
Wir werden das neue Arbeitsrecht so bald wie möglich im Erzbistum Hamburg in Kraft setzen, voraussichtlich im ersten Quartal 2023."


zurück zur Übersichtsseite Pressestelle
powered by webEdition CMS