
Berichte der Steuerungskommission
Das Erzbistum Hamburg steht großen pastoralen, demografischen und finanziellen Herausforderungen gegenüber. Diese erfordern vom Erzbistum und von den Pfarreien, sich diesen Veränderungen zu stellen und die Zukunft darauf ausgerichtet zu gestalten. In diesem Rahmen ist eine Reduzierung des Immobilienbestandes unausweichlich. Neue Bedarfe verlangen es, den Bestand an die sich ändernden Bedingungen anzupassen und zugleich den wirtschaftlichen Einschnitten gerecht zu werden. Eine gelingende Zukunft im Erzbistum Hamburg hängt entscheidend auch vom Gelingen dieser großen Reform ab.
Zur Strukturierung und Bewältigung dieser Herausforderung ist eine Steuerungskommission als zentrales Gremium einer Vermögens- und Immobilienreform von Generalvikar Ansgar Thim eingesetzt worden. Die Steuerungskommission soll den Erzbischof und den Generalvikar bei der Erarbeitung von Maßnahmen zur Reformierung und Neuordnung des kirchlichen (Immobiliar-) Vermögens im Erzbistum Hamburg beraten und durch geeignete Vorschläge unterstützen.
Die Steuerungskommission besteht aus 12 Personen. Sie ist paritätisch aus Mitgliedern der Pfarreien (ein Pfarrer, ein/e Ehrenamtliche/r aus jedem Bistumsteil) sowie sechs Mitarbeiter_innen des Erzbischöflichen Generalvikariates (EGV) besetzt. Im Einzelnen:
- Herr Bernhard Baumanns: Vorsitzender Finanzausschuss St. Vicelin, Eutin; Kirchenvorstand St. Vicelin, Eutin; Leitung der Johannes-Prassek-Schule, Lübeck
- Frau Maria Anna Krey: Stellvertretende Vorsitzende Finanzausschuss St. Anna, Schwerin
- Herr Thomas Willing: Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes und Vorsitzender des Finanzausschusses der Pfarrei St. Maria Hamburg-Blankenese
- Herr Domkapitular Dr. Thomas Benner: ab 1. Dezember 2018 Pfarrer der Pfarrei Franz-von-Assisi Kiel, Propst der Propstei St. Nikolaus Kiel
- Herr Propst Dr. Georg Bergner: Pfarrer der Pfarrei St. Anna Schwerin; Dekan Region Mecklenburg
- Herr Msgr. Peter Mies: Vorsitzender Pastoralforum Hamburg; Leiter für die Entwicklung des pastoralen Raumes Hamburg City; Dekan Region Hamburg
- Frau Christiane Bente: Leitung Abteilung Pfarreien
- Herr Daniel Hoch: Leitung Abteilung Immobilien & Bau
- Herr Dr. Manuel Meyer: Projektbüro Erneuerungsprozess
- Herr Karl Schmiemann: Justitiar, Leitung Abteilung Recht
- Schwester Gudrun Steiß: Leitung Pastorale Dienststelle
Die Steuerungskommission wird durch den stellvertretenden Generalvikar, Domkapitular Berthold Bonekamp geleitet. Die Steuerungskommission kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben zum Zwecke der Bearbeitung von speziellen Fragestellungen Arbeitsgruppen einrichten sowie deren Zusammensetzung und Aufgabenstellung regeln. Die Steuerungskommission wird vorerst für ein Jahr, bis zum 30. September 2019, eingerichtet.
Auftrag der Steuerungskommission
- Vorschläge für Verfahren zur pastoral bedarfsgerechten Anpassung von Immobilienbeständen auf Bistums- und Pfarreiebene.
- Vorschläge für Verfahren zum Umgang mit nicht pastoral erforderlichen Immobilien.
- Vorschläge für ein zukünftiges Zuweisungssystem zwischen dem Erzbistum und den Pfarreien.
- Vorschläge zur Neuordnung von Vermögenswerten im Erzbistum (Erzbistum, Erzbischöflicher Stuhl, Pfarreien und weitere Körperschaften).
- Eine Beteiligung der Pfarreien bei der Erarbeitung von Vorschlägen zu den vorstehenden Arbeitsaufträgen 1-4 sowie die regelmäßige Kommunikation von Besprechungs- und Zwischenergebnissen sind zwingend zu berücksichtigen.
Vermögens- und Immobilienreform – 1.-2. Sitzung
Am 20.09.2018 und 27.09.2018 fanden die konstituierende sowie die erste reguläre Sitzung der Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform statt. In den ersten beiden Sitzungen haben sich die Mitglieder mit den Arbeitsaufträgen und den derzeit vorliegenden Rahmenbedingungen vertraut gemacht. Die Mitglieder der Kommission haben die erforderliche Anpassung von immobilienbezogenen Bedarfen, u.a. aufgrund von pastoralen, demografischen und finanziellen Herausforderungen des Erzbistums Hamburg erörtert.
Es wurde verabredet, relevante Ideen in Feedbackschleifen mit den Kirchenvorständen und pastoralen Gremien in den Pfarreien abzustimmen. Dies kann aber erst erfolgen, wenn auch die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der entsprechenden Vorschläge hinreichend geprüft wurde. Bis dahin sollen regelmäßig Kurzinformationen über die Besprechungsinhalte der Steuerungskommission an die Pfarreien versendet werden. Für die Beantwortung von Fragen zum Prozess steht Ihnen im Auftrag der Steuerungskommission das Projektbüro des Erneuerungsprozesses, Dr. Manuel Meyer, unter der E-Mailadresse projektbuero@erzbistum-hamburg.de zur Verfügung.
Vermögens- und Immobilienreform – 3. Sitzung
Am 25.10.2018 fand die dritte Sitzung der Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform statt.
In der Sitzung wurden die Begriffe Primärimmobilien und Sekundärimmobilien geprägt. Primärimmobilien beschreiben demnach Immobilien, die auch in Zukunft wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des kirchlichen Sendungsauftrags auf diözesaner und pfarreilicher Ebene sind. Sekundärimmobilien werden in Abgrenzung als wünschenswerte, aber nicht unbedingt notwendige Immobilien zur Umsetzung des kirchlichen Sendungsauftrags definiert.
Um den aktuellen Immobilienbestand hinsichtlich der oben genannten Kategorien unterteilen zu können, wurde u.a. das Verfahren der geistlichen Unterscheidung sowie die dazugehörigen Rahmenbedingungen vorgestellt und diskutiert.
Ein weiterer Diskussionspunkt war der Umgang mit Sekundärimmobilien (z.B. Umnutzung, Anschlussnutzung, Verwertung, Abbruch). Hier wurde verabredet, dass verschiedene andiskutierte Verfahren von Unterarbeitsgruppen hinsichtlich ihrer organisatorischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit bewertet werden sollen.
Vermögens- und Immobilienreform – 4. Sitzung
Am 29.11.2018 fand die vierte Sitzung der Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform statt.
Die Steuerungskommission beschäftigte sich mit der Frage, welche Parameter angelegt werden müssten, um einen Rahmen für den künftigen Immobilienbedarf in den Pfarreien entwickeln und vorschlagen zu können. Dabei ging es auch um einen denkbaren Abbau von Immobilien. Grundlage waren der mittelfristige Finanzplan des Erzbistums Hamburg (2019-2022) sowie das Verfahren der Zusammenführung von Pastoralem Orientierungsrahmen und Wirtschaftlichem Orientierungsrahmen (Finanzplanung).
Im Jahr 2019 soll der Bistumshaushalt Mithilfe der aus dem Pastoralen Orientierungsrahmen abgeleiteten Entscheidungskriterien perspektivisch neu aufgestellt werden (vgl. Prozess POR/WOR). Ziel ist eine auf das Jahr 2030 ausgerichtete, effizientere und ausschließlich an den pastoralen Bedarfen ausgerichtete Mittelverteilung. Dazu werden alle Betätigungsfelder (u.a. Pfarreien, Schule, Kita, Seelsorge, Caritas, Bildungshäuser) hinsichtlich ihrer Ausrichtung und Stimmigkeit mit dem Pastoralen Orientierungsrahmen untersucht. Je nachdem, welche pastorale Bedeutung einem Betätigungsfeld zukünftig zugedacht wird, werden sich in diesem Bereich die finanziellen Mittel in den nächsten Jahren entwickeln. Eine diesbezügliche Tendenzentscheidung wird der Erzbischof im Jahr 2019 treffen.
Die Steuerungskommission kann daher bis zu dieser Entscheidung nur davon ausgehen, dass der absolute Anteil an Bistumsmitteln für den Pfarreibereich mittelfristig (2-5 Jahre) konstant bleibt. Dies bedeutet, dass mit dem derzeit aktuellen Schlüsselzuweisungsanteil (inkl. Bauzuweisungen) kalkuliert wird.
Grundsätzlich gilt, dass in einem nachhaltigen pfarreilichen Immobilienkonzept die zur Verfügung stehenden Mittel zukünftig für alle pfarreilichen Primärimmobilien auskömmlich sein müssen.
Diese Mittel sollen in jene Immobilien investiert werden, welche die Pfarreien laut Pastoralkonzept und Pastoralem Orientierungsrahmen für ihre pastoralen Aufgaben und Zwecke benötigen. Nach dem derzeitigen Diskussionsstand befürwortet die Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform, die Entscheidung über die Definition pastoral notwendiger Gebäude in einem geordneten Prozess der geistlichen Unterscheidung innerhalb der Pfarrei zu treffen.
Bei den Immobilien, für die keine weitere Nutzung innerhalb einer Pfarrei festgestellt werden sollte, wird zuerst eine geeignete Anschluss- oder Nachnutzung geprüft. Verkäufe können je nach Einzelfall eine anschließende Option sein. Hierbei gibt es keinerlei Vorfestlegungen.
Eine Tendenz ist allerdings bereits jetzt erkennbar: Der gesamte Immobilienbestand wird im Rahmen der für den Pfarreibereich prognostizierten Mittel nicht nachhaltig finanzierbar sein.
Vermögens- und Immobilienreform – 5. Sitzung
Die fünfte Sitzung der Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform fand am 13.12.2018 statt.
Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Frage, welche planerischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Pfarreien zu ausgeglichenen Haushalten kommen können. Dazu wurden beispielhaft die Erfahrungen aus dem Bistum Essen herangezogen. Für besonders interessant hat die Steuerungskommission die Kategorisierung aller Gebäude in Instandhaltungsklassen erachtet.
Weiterhin wurde die Diskussion fortgesetzt, inwiefern die Methode der geistlichen Unterscheidung zur Festlegung von Primär- und Sekundärimmobilien zielführend ist. Die Steuerungskommission ist mehrheitlich der Meinung, dass dieses Verfahren hierfür geeignet ist. In der geistlichen Unterscheidung wird nicht zwischen guten und schlechten Alternativen unterschieden. Vielmehr geht es darum, herauszufinden, welche der guten Alternativen es mehr erlaubt, sich am Willen Gottes auszurichten.
Abschließend hat sich die Steuerungskommission mit den theologischen, pastoralen und kirchenrechtlichen Bedingungen beschäftigt, die den Rahmen für eine geistliche Unterscheidung in den Pfarreien bilden können. Die Ergebnisse werden in einem Arbeitspapier zusammengetragen.
Vermögens- und Immobilienreform – 6. Sitzung
Am 31.01.2018 fand die sechste Sitzung der Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform statt.
Die Steuerungskommission beschäftigte sich mit der Frage, welche Mindestanforderungen sich an kirchliche Immobilien aus gegebenen theologischen, pastoralen und kirchenrechtlichen Rahmenbedingungen ergeben.
Entsprechende Ausführungen können ein Baustein in der Selektion von Primär- und Sekundärimmobilien mittels Geistlicher Unterscheidung auf Pfarrei und Bistumsebene sein.
Weiterhin beschäftigte sich die Steuerungskommission mit der Frage, welche Prämissen für die Haushaltsplanung einer Pfarrei zukünftig gelten könnten. Insbesondere wurden folgende Prämissen diskutiert: Aufsatzpunkt/Datenbasis, Anzahl der Katholiken, Entwicklung von Personalkosten, Entwicklung von Verbraucherpreisen, Entwicklung von Baupreisen, Entwicklung der Erträge aus Mieten und Pachten, Entwicklung von Erträgen aus Kollekten und Spenden, Entwicklung der Verwaltungskosten, Entwicklung des durchschnittlichen Seelsorgeaufwands, Höhe der durchschnittlichen laufenden Instandhaltungsaufwendung für Immobilien. Grundsätzlich gilt, dass in einem nachhaltigen pfarreilichen Immobilienkonzept die zur Verfügung stehenden Mittel zukünftig für alle pfarreilichen Primärimmobilien auskömmlich sein müssen (vgl. Kommunikationsnote 4. Sitzung).
Vermögens- und Immobilienreform – 7. Sitzung
Am 28.02.2019 fand die siebte Sitzung der Steuerungskommission der Vermögens- und Im-mobilienreform statt.
Die Steuerungskommission beschäftigte sich mit der Sortierung der bisherigen Erkenntnisse und der Erarbeitung einer Verfahrensübersicht. Es wird besprochen, dass die in der Steue-rungskommission der Vermögens- und Immobilienreform favorisierten Verfahrensschritte und Handlungsoptionen im Juni 2019 auf drei Regionalveranstaltungen Vertretern der Pfar-reien vorgestellt werden sollen. Die Einladungen werden in Kürze verschickt. Die Vorschläge der Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform sollen im Rahmen der Veranstaltungen vor Ort kritisch diskutiert werden. Das Feedback aus den Veranstaltungen, den Pastoralen Räumen und Gemeinden sollen in die Gesamtempfehlung der Steuerungs-kommission an die Bistumsleitung einfließen.
Des Weiteren wurde die Diskussion um die Prämissen für die Haushaltsplanung weiterge-führt. Insbesondere bei den Themen Instandhaltungsaufwendungen und Baupreissteige-rungen wurden Verfahren und Einschätzungen aus anderen Bistümern gesichtet.
Zudem hat sich die Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform mit Re-formnotwendigkeiten und -möglichkeiten des aktuellen Finanzzuweisungssystems zwischen Bistum und Pfarreien beschäftigt. Dabei wurden erste Bedingungen für ein zu reformieren-des Finanzzuweisungssystem diskutiert (u.a. Transparenz, Zusammenführung von Schlüssel- und Bauzuweisung, Ausschüttungshöhe, Berücksichtigung von besonderen Spezifika vor Ort).
Vermögens- und Immobilienreform – 8. Sitzung
Am 28.03.2019 fand die achte Sitzung der Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform statt.
Die Steuerungskommission beschäftigte sich mit der Planung der Regionalveranstaltungen am 14., 15. und 22. Juni 2019. Ziel der Regionalveranstaltungen ist die Beteiligung der Pfarreien am Prozess der VIR. Dafür sollen die von der Steuerungskommission entwickelten Verfahrensschritte und Handlungsoptionen vorgestellt und Feedback im Rahmen der Regionalveranstaltungen sowie im Nachgang in den Pfarreien eingeholt werden. Die Steuerungskommission plant, den Pfarreien zu diesem Zweck geeignete Feedbackmodule zur Verfügung zu stellen. Die Feedbacks sollen in die Gesamtempfehlung der Steuerungskommission einfließen, die dem Erzbischof und dem Generalvikar vorgelegt wird.
Weiterhin wurde an einem Modell für ein neues Zuweisungssystem zwischen Erzbistum und Pfarreien weitergearbeitet.
Letztlich wurden offene Fragen im Rahmen des Gesamtverfahrens diskutiert. Dabei unter anderem die Frage, wie mit Sekundärimmobilien der Pfarreien und des Bistums umgangen werden kann und welche Solidaritätsoptionen sich daraus ergeben.
Frühjahr/Sommer
Bei der Erarbeitung geeigneter Reformschritte setzt die Steuerungskommission auch auf die Beteiligung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Pfarreigremien. Im Juni 2019 haben daher regionale Informations- und Diskussionsveranstaltungen in Hamburg, Schwerin und Kiel stattgefunden, auf denen die Steuerungskommission den aktuellen Diskussionsstand vorgestellt hat.
Die eingeladenen Pfarreivertreter konnten hier direkt Stellung beziehen und Bedenken sowie weiterführende Ideen einbringen. Bis zum 1. November 2019 hatten die Pfarreivertreter Zeit, die aktuellen Vorschläge der Steuerungskommission als Multiplikatoren in die eigene Pfarrei hineinzutragen und weiteres Feedback zu sammeln. Die Rückläufe aus den Pfarreien wurden an die Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform zurückgegeben, werden nun zusammengefasst und werden in die finale Erarbeitung einfließen, die dem Erzbischof und dem Generalvikar vorgelegt wird.
Weitere Sitzungen der Steuerungskommission
Am 27.06.2019, 29.08.2019 und 26.09.2019 fanden die 13., 14. und 15. Sitzung der Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform statt.
Die Steuerungskommission beschäftigte in ihrer 13. Sitzung mit der Auswertung der Regionalkonferenzen vom 14., 15. und 22. Juni 2019. Insbesondere wurden kritische Anmerkungen aufgenommen und für die weitere Bearbeitung in Arbeitsgruppen verwiesen.
In der Sitzung vom 29.08.2019 wurden die Kommunikationshilfen für die Pfarreivertreter zur Präsentation der Inhalte der Regionalveranstaltungen besprochen. Zudem beschäftigte sich die Steuerungskommission mit der Planung von Maßnahmen, mit der die Pfarreien bei einer Geistlichen Unterscheidung zur Trennung von Primär- und Sekundärimmobilien unterstützt werden könnten. Abschließend diskutierte die Steuerungskommission die Budgetanforderungen zur Umsetzung des Projektes „Vermögens- und Immobilienreform", die bei einer Durchführungsentscheidung durch die Bistumsleitung in die diözesane Haushaltsplanung einfließen müssten.
In der Sitzung vom 26.09.2019 wurden Parameter einer technischen Unterstützungsmöglichkeit (Simulationstool) besprochen, mit deren Hilfe eine aus der Einnahmenseite abgeleitete Größenordnung eines pfarrlichen Immobilienbestands abgeleitet werden kann. Diese wäre eine wichtige Grundlage, für die Unterscheidung von Primär- und Sekundärimmobilien.
Vermögens- und Immobilienreform – 16. Sitzung
Am 24.10.2019 fand die 16. Sitzung der Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform statt. Die Steuerungskommission beschäftigte sich insbesondere mit der Frage nach den Handlungsnotwendigkeiten, den organisatorischen Voraussetzungen und den ggf. notwendigen Qualitätsstandards zur renditären Entwicklung und Verwaltung sowie Veräußerung von Sekundärimmobilien. Dabei wurden verschiedene Eigentums-, Ertrags- und Organisationskonstellationen für Sekundärimmobilien anhand der folgenden Attribute diskutiert: zeitliche Ausrichtung, Komplexität und Transparenz.
Des Weiteren wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Feedbacks aus den Regionalkonferenzen zusammenfassen und aufbereiten soll. Eine andere Arbeitsgruppe wird sich mit den Auswirkungen der Leitlinien des Erzbischofs auf die vorgeschlagene Reform der Haushaltszuweisung beschäftigen.
Vermögens- und Immobilienreform – 17. und 18. Sitzung
Am 28.11.2019 fand die 17. Sitzung der Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform statt. Die Steuerungskommission beschäftigte sich insbesondere mit der vorgeschlagenen Reform der Haushaltszuweisung. Dabei wurden verschiedene Berechnungsmodelle auf Basis von zwei Faktoren (Katholikenzahl und Fläche) vorgestellt. Es wurden positive oder negative Abweichungen im Vergleich zur bisherigen Berechnungsweise diskutiert. Die Steuerungskommission bewertet die neue Berechnungsmethodik als zielführend und transparent. Die Arbeitsgruppe wurde gebeten, die Berechnungen zu konkretisieren.
Des Weiteren wurde ein Konzept zur Unterstützung der Pfarreien bei der Geistlichen Unterscheidung zur Trennung von Primär- und Sekundärimmobilien vorgestellt.
In der Sitzung vom 12.12.2019 wurden neue Erkenntnisse über das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen für die Haushaltszuweisung und das zukünftige Berechnungsmodell vorgestellt.
Zudem beschäftigte sich die Steuerungskommission mit den organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen zur renditären Entwicklung und Verwaltung von Sekundärimmobilien. Dabei wurden Erbbaurechtskonstruktionen unter Wahrung der Grundeigentümerschaft der Pfarreien erörtert.
Vermögens- und Immobilienreform – 19. Sitzung und Arbeitssitzungen vom 27.02.2020 und 26.03.2020
In der 19. Sitzung am 30.01.2020 wurden im Berechnungsmodell der Haushaltszuweisung überarbeitete Berechnungsvarianten vorgestellt. Die Steuerungskommission spricht sich in diesem Zusammenhang für zwei Sonderfonds im Rahmen der Haushaltszuweisung aus.
Weiterhin hat die Arbeitsgruppe über die Konkretisierung der Verwaltung/Organisaiton zukünftiger Sekundärimmobilien diskutiert und Vorschläge zur Refinanzierung der Instandsetzung gemacht. Es wurde abgegrenzt, dass die Erträge aus dem pfarreilichen Teil der ViR das Ziel haben, die Instandsetzungsrisiken im Bereich der Pfarreien aufzufangen.
Zudem wurde der Fortschritt des Ergebnisdokumentes vorgestellt. Es ist beschlossen worden, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppen direkt in das Dokument fließen sollen.
Am 27.02.2020 und 26.03.2020 fanden zwei Arbeitssitzungen statt. In der ersten Arbeitssitzung der Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform wurden verschiedenen Schwerpunktthemen in Kleingruppen erarbeitet. Insbesondere wurde eine erste Variante eines Anforderungsprofils für eine Organisationsstruktur(Erbbaurechtenehmer) zur Entwicklung und Verwaltung von Sekundärimmobilien erarbeitet. In einer weiteren Kleingruppe wurde der aktuelle Stand des Konzeptes zur Vermögens- und Immobilienreform in den Pfarreien erörtert. Die verschiedenen Arbeitsschritte (Vorbereitung von Daten, technische Unterstützung, Moderation und geistliche Begleitung, Entscheidungsfindungs- und Genehmigungsprozesse) wurden zu einem Gesamtkonzept als Diskussionsgrundlage für die Steuerungskommission zusammengefügt, in deren Zentrum der Prozess einer Geistlichen Unterscheidung steht.
Weiterhin wurde ein Rahmen für die Vermögens- und Immobilienreform in den erzbischöflichen Körperschaften entwickelt, die sich ebenfalls an den Definitionen von Primär- und Sekundärimmobilien orientiert.
In der zweiten Arbeitssitzung am 26.03.2020 wurden zwei Themen in den Fokus genommen. Zum einen die Erstellung eines Ergebnisdokumentes, in welchem die verschiedenen Entscheidungsstränge der Vermögens- und Immobilienreform zusammengefasst präsentiert werden sollen und zum anderen die Finalisierung des Gesamtkonzeptes zum Prozess der Geistlichen Unterscheidung in den Pfarreien.
Im Bereich des Gesamtkonzeptes zum Prozess der Geistlichen Unterscheidung in den Pfarreien wurden insbesondere die Zusammensetzung sowie Beteiligung der Akteure einer Pfarrei erörtert und Informationsplattformen innerhalb einer Pfarrei vorgeschlagen. Die VIR spricht sich dafür aus, dass eine überschaubare und zugleich repräsentative Gruppe aus der Mitte der Pfarrei mit Hilfe eines Moderators und geistlicher Begleitung ein pastorales Immobilienkonzept entwickelt. Zur Unterstützung soll dieser Gruppe ein Simulationstool sowie fachliche Expertise aus den Abteilungen des Bistums zur Seite gestellt werden.
Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum Hamburg
Steuerungskommission übergibt Abschlussbericht
Nach fast zweijähriger Arbeit hat die Steuerungskommission der Vermögens- und Immobilienreform im Erzbistum Hamburg ihre Arbeit beendet. Die Kommission übergab Erzbischof Stefan Heße, Generalvikar Ansgar Thim und Verwaltungsdirektor Alexander Becker am Mittwoch, 17. Juni 2020, ihren Abschlussbericht. Der Bericht enthält Vorschläge, wie sowohl Pfarreien als auch das Erzbistum zu Entscheidungen über einen zukünftig bedarfsgerechten Gebäudebestand kommen können und dabei das Vermögen neu strukturiert werden kann. Darüber hinaus werden Aspekte zur Eröffnung finanzieller Freiräume für inhaltliche, pastorale Projekte vorgestellt. Die Vorschläge basieren auf Empfehlungen für eine Reform des Zuweisungssystems zwischen Erzbistum und Pfarreien.
Erzbischof Stefan Heße: „Wir stehen als katholische Kirche im Norden mehr denn je vor großen pastoralen, demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Deshalb haben wir bereits 2016 unseren Erneuerungsprozess begonnen. Zu ihm gehört auch eine Reform der Vermögens- und Immobilienstrukturen, die sich nicht auf die Reduzierung des Gebäudebestandes beschränken soll. Es geht vielmehr auch darum, kreative Lösungen vor Ort und innovative Konzepte und Kooperationsmodelle zu suchen. Ich bin den Mitgliedern der Steuerungskommission daher sehr dankbar für ihren Einsatz und die vielen Stunden intensiver Arbeit."
Die Bistumsleitung wird das Ergebnispapier und die darin enthaltenen Modelle bewerten und mit den Bistumsgremien beraten. Im Herbst erfolgt eine Entscheidung zur weiteren Umsetzung.
Domkapitular Berthold Bonekamp: „Es ist kein Geheimnis, dass eine Reduzierung des Immobilienbestandes unausweichlich ist. Die Kommission sieht in den vorgeschlagenen Konzepten aber auch die Chance zur Fokussierung auf die Pastoral und bietet einen Rahmen zur Entwicklung individueller Gebäudekonzepte. Unsere Vorschläge können einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsfähigen Ausrichtung des Erzbistums leisten. Insofern bin ich sehr dankbar, dass wir – vor allem unter aktiver Beteiligung von ehrenamtlichen Pfarreienvertretern aus allen Bistumsteilen – der Bistumsleitung einvernehmliche Vorschläge als Antwort auf die aktuellen Herausforderungen vorlegen können."
Die Kommission wurde im September 2018 von Generalvikar Ansgar Thim damit beauftragt, Modelle zu entwickeln, die die erforderliche Anpassung von vermögens- und immobilienbezogenen Bedarfen auf Ebene der Körperschaft Erzbistum und auf Ebene der Körperschaft Pfarrei ermöglichen.
Der Arbeitsauftrag umfasste konkret folgende Punkte:
- Vorschläge für Verfahren zur pastoral bedarfsgerechten Anpassung von Immobilienbeständen auf Bistums- und Pfarreiebene.
- Vorschläge für Verfahren zum Umgang mit nicht pastoral erforderlichen Immobilien.
- Vorschläge für ein zukünftiges Zuweisungssystem zwischen dem Erzbistum und den Pfarreien.
- Vorschläge zur Neuordnung von Vermögenswerten im Erzbistum (Erzbistum, Erzbischöflicher Stuhl, Pfarreien und weitere Körperschaften).
- Eine Beteiligung der Pfarreien bei der Erarbeitung von Vorschlägen zu den vorstehenden Arbeitsaufträgen 1-4 sowie die regelmäßige Kommunikation von Besprechungs- und Zwischenergebnissen.