
Referat Religionspädagogik an Schulen
Außer an den 25 katholischen Schulen findet in allen Bistumsregionen der Religionsunterricht auch in öffentlichen Schulen statt. Es gelten in den drei Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein dieselben juristischen Grundlagen: Nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes ist der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach, das in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. Damit ist das Fach Religion eine „Res mixta" und wird von Staat und Kirche gemeinsam organisiert.
Fortbildungen und Veranstaltungen der Referate Schulprofil und Religionspädagogik in Schulen