
Kirchenmusiker/-in werden
Kirchenmusiker heißen zwar traditionell „Kantor“, Sänger, das Singen im Gottesdienst und die Orgelbegleitung machen aber nur einen kleinen Teil des Aufgabengebietes aus. Die Tätigkeit des hauptamtlichen Musikers in der Kirche umfasst die Musik im Gottesdienst, die Leitung von Erwachsenen- und Jugendchören, die Begleitung und Organisation von Konzerten und musikalischen Projekten, die musikalische Bildung. Im Erzbistum Hamburg gibt es derzeit sechs hauptamtliche Kirchenmusiker. Fast alle sind überregional tätig. Die meisten Organisten und Chorleiter in den Kirchen sind nebenamtlich oder ehrenamtlich tätig.
Die Ausbildung zum Kirchenmusiker ist gegliedert in einen A-, B- und C-Abschluss. Voraussetzung für die Prüfung zum A-Musiker ist ein abgeschlossenes Musikstudium, die C-Ausbildung findet in Kursen vor Ort statt.
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