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Katholisch heiraten
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Unsere Liebe – mit Gottes Segen

Die Ehe unter Getauften ist nach katholischem Glauben ein Sakrament, ein wirksames Zeichen der Nähe Gottes. Die Kirche versteht die Ehe als einen exklusiven Lebens- und Liebesbund. Dieser Bund wird für die Dauer des Lebens geschlossen. In der Ehe sind Kinder erwünscht. Als Eltern arbeitet das Ehepaar mit an der Schöpfung Gottes. Das Ehesakrament spenden sich die Eheleute gegenseitig.

Nehmen Sie sich alle Zeit der Welt

Sich zu verheiraten und fortan als Ehepaar durchs Leben zu gehen, ist ein bedeutender Schritt. Sie haben Fragen zur kirchlichen Trauung, möchten die Planung und die Vorbereitungen abstimmen? Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Pfarrer, um alles zu besprechen.

Welche Voraussetzung muss für eine kirchliche Trauung erfüllt sein?

Zumindest einer der Partner muss Mitglied der katholischen Kirche sein. Seit 2009 muss die zivile der kirchlichen Trauung nicht mehr unbedingt vorausgehen. Allerdings wird empfohlen, die kirchliche Trauung nicht ohne die zivile zu vollziehen. Für ihre kirchliche Eheschließung benötigen katholische Christen einen aktuellen Auszug aus dem Taufbuch. Die Ehe wird vor einem katholischen Geistlichen und zwei Zeugen geschlossen.

Was ist, wenn ein Partner katholisch und der andere evangelisch ist?

Wenn eine Katholikin einen Christen oder ein Katholik eine Christin einer anderen Konfession heiratet, spricht man von einer konfessionsverschiedenen Ehe. Die Eheschließung eines konfessionsverschiedenen Paares ist möglich, wenn der katholische Partner verspricht, dass er seinem Glauben treu bleibt und nach seinen Möglichkeiten die erwarteten Kinder katholisch taufen lässt und erzieht.

Die Trauung eines katholisch-evangelischen Paares kennt zwei Formen: Sie kann in der katholischen Kirche mit Beteiligung des oder der evangelischen Geistlichen oder in der evangelischen Kirche mit Beteiligung des katholischen Geistlichen erfolgen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Partner über das Besondere einer konfessionsverschiedenen Ehe und treffen Sie Ihre Entscheidung gemeinsam.

Was ist bei Religionsverschiedenheit?

Wenn eine Katholikin einen Angehörigen einer anderen Religion oder einen ungetauften Nichtglaubenden und ein Katholik eine Angehörige einer anderen Religion oder eine ungetaufte Nichtglaubende heiratet, spricht man von einer religionsverschiedenen Ehe. Der katholische Partner braucht für eine solche Eheschließung die Erlaubnis seiner Kirche. Er oder sie verspricht, was auch für eine konfessionsverschiedene Ehe gilt – die Treue zum eigenen Glauben und das Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung der Kinder. Im nichtchristlichen Kulturkreis stellt die religionsverschiedene Ehe eine besondere Herausforderung dar.

Können Geschiedene kirchlich heiraten?

Das Pauluswort, wonach der Ehebund von Mann und Frau den Bund Gottes mit der Kirche abbildet (vgl. Eph 5,32), stellt die biblische Grundlage für die Unauflöslichkeit der Ehe dar. Da die Partner dieses Bundes nicht austauschbar sind, kann nach einer zivilen Scheidung eine neue Ehe gleicher Qualität nicht geschlossen werden.

Man kann allerdings prüfen lassen, ob die erste Eheschließung auch wirklich rechtswirksam war. Gründe für eine mögliche Ungültigkeit der Eheschließung können im Ehewillen der Brautleute oder in ihrer psychisch bedingten Eheunfähigkeit liegen. Weil die Ehe auch aus religiösen Gründen einen hohen Schutz genießt, muss in einem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren der Nachweis erbracht werden, dass im Moment der Eheschließung Vorbehalte gegen das katholische Eheverständnis oder erhebliche psychische Defizite vorlagen. Wird die frühere Eheschließung durch ein Kirchengericht für ungültig erklärt, steht sie einer kirchlichen Trauung nicht im Wege. Eine solche Prüfung dauert ungefähr ein Jahr und ist nur mit geringen Kosten verbunden.

Können aus der Kirche Ausgetretene kirchlich heiraten?

Ja, sofern einer von beiden Mitglied der Kirche ist und die Versprechen leistet, die bei konfessions- oder religionsverschiedenen Ehen zu leisten sind.

Weitere Informationen erhalten Sie in jeder katholischen Kirchengemeinde und bei der Fachstelle Kanonisches Recht.
Zur Prüfung der Rechtsgültigkeit der Eheschließung wenden Sie sich bitte an:
Dr. Klaus Kottmann, Telefon (040) 248 77-251; kottmann@erzbistum-hamburg.de

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