
Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand wird von den Mitgliedern der Pfarrei gewählt. Im Kirchenvorstand sind ebenfalls der Pfarrer sowie ein Vertreter des Pfarrpastoralrates und ggf. ein Kaplan vertreten.
Der Kirchenvorstand
- verständigt sich mit dem Pfarrpastoralrat über die Kernpunkte seelsorglicher und pastoraler Arbeit (Abgleich was ist wünschenswert – was ist finanziell realisierbar)
- stellt über die Haushaltsplanung den Rahmen für die Pastorale Arbeit und die Tätigkeiten der Fachausschüsse
- steuert das Verwaltungsgeschehen in der Pfarrei
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) festgelegt. Dazu zählen u.a.:
- Sicherstellung, dass das Pastoralkonzept der Kirchengemeinde durch das Verwaltungshandeln unterstützt wird
- Vermögens- und verwaltungsbezogene Angelegenheiten der Pfarrei, welche nicht explizit Fachausschüssen übertragen sind
- Berufung der Mitglieder der Fachausschüsse
- Koordination der Zusammenarbeit mit und zwischen den Fachausschüssen
- Strategische Immobilienplanung
- Beschluss des jährlichen Haushaltsplans
- Beschluss über den Jahresabschluss aller Einrichtungen der Pfarrei (inkl. Kita)
- Sämtliche Entscheidungen hinsichtlich leitender Mitarbeiter
- Umsetzung geeigneter Kontrollinstrumente zum Schutz der Pfarrei und ihres Vermögens
- Führung des Vermögensverzeichnisses