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Gremienwahlen

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand wird von den Mitgliedern der Pfarrei gewählt. Im Kirchenvorstand sind ebenfalls der Pfarrer sowie ein Vertreter des Pfarrpastoralrates und ggf. ein Kaplan vertreten.

Der Kirchenvorstand

  • verständigt sich mit dem Pfarrpastoralrat über die Kernpunkte seelsorglicher und pastoraler Arbeit (Abgleich was ist wünschenswert – was ist finanziell realisierbar)
  • stellt über die Haushaltsplanung den Rahmen für die Pastorale Arbeit und die Tätigkeiten der Fachausschüsse
  • steuert das Verwaltungsgeschehen in der Pfarrei

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) festgelegt. Dazu zählen u.a.:

  • Sicherstellung, dass das Pastoralkonzept der Kirchengemeinde durch das Verwaltungshandeln unterstützt wird
  • Vermögens- und verwaltungsbezogene Angelegenheiten der Pfarrei, welche nicht explizit Fachausschüssen übertragen sind
  • Berufung der Mitglieder der Fachausschüsse
  • Koordination der Zusammenarbeit mit und zwischen den Fachausschüssen
  • Strategische Immobilienplanung
  • Beschluss des jährlichen Haushaltsplans
  • Beschluss über den Jahresabschluss aller Einrichtungen der Pfarrei (inkl. Kita)
  • Sämtliche Entscheidungen hinsichtlich leitender Mitarbeiter
  • Umsetzung geeigneter Kontrollinstrumente zum Schutz der Pfarrei und ihres Vermögens
  • Führung des Vermögensverzeichnisses
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