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FAQ - Kita

Alles zum Thema Kita-Betreiberschaft

1. Was zeichnet eine katholische Kita aus?
Katholische Kita erfüllen den öffentlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in christlicher Verantwortung. In ihnen werden integriert in das pädagogische Handeln der Fachkräfte religiöse Bildungsprozesse für Kinder angeregt. Ihr religionspädagogisches Profil ist somit ein zentrales Qualitätsmerkmal ihrer Arbeit. Dabei orientiert sich die (religions)pädagogische Arbeit einer katholischen Kita in erster Linie an der Würde des Kindes und seinem individuellen Recht auf Bildung und Erziehung. Die Selbstbildungsprozesse der Kinder werden geachtet und ihre Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Dabei legen katholische Kitas in einer diakonischen Ausrichtung ein besonderes Augenmerk auf die Verwirklichung von Bildungsgerechtigkeit und den Ausgleich von Benachteiligung. Ziel ist es, in den Kitas für die Kinder und ihre Familien einen Ort zu gestalten, in dem die Freiheit und die Liebe des Evangeliums lebendig ist.

Die katholischen Kitas sind Orte kirchlichen Lebens innerhalb der größeren Pfarreien, an denen die katholische Kirche ihre missionarische Sendung erfüllt. Ihr pastoraler Auftrag ergibt sich aus ihrem religionspädagogischen Profil. Kitas sind vernetzt mit den Kirchengemeinden, den katholischen Schulen und anderen Orten kirchlichen Lebens. Gemeinsam mit ihnen bieten sie eine familienunterstützende und familienbereichernde Dienstleistung und fördern die Entwicklung der ihnen anvertrauten Kinder.

2. Wie viele Kitas befinden sich mittlerweile in der Betreiberschaft des Bistums, sprich der Abteilung Kindertagesstätten?
Die Zahl der Kitas, die nach der Entscheidung des Kirchenvorstands in die Betreiberschaftsübernahme durch die Stabsstelle Kindertagesstätten gegangen sind, hat sich schneller nach oben entwickelt als vorab gedacht. Mittlerweile befinden sich 40 von insgesamt 58 Kitas in Trägerschaft von Pfarreien in der Betreiberschaft (Stand 06/2022).

3. Worin besteht das Angebot des Erzbistums, die Betreiberschaft von Kitas zu übernehmen?
Erfahrungen und Rückmeldungen aus Konsultationen mit Gremien in verschiedenen Pfarreien haben deutlich gemacht, dass an vielen Orten eine Entlastung der ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen von den umfassenden und anspruchsvollen Aufgaben einer Kita-Trägerschaft notwendig ist und gewünscht wird. Davon ausgehend ist im Bistumsprojekt Kita das Modell der Betreiberschaft entwickelt worden. Den Pfarreien ist das Angebot gemacht worden, dass nach dem Beschluss des Kirchenvorstands einer Pfarrei die Aufgaben der Kita-Betreiberschaft durch die Stabstelle Kita im Generalvikariat übernommen werden. Die Trägerschaften für die Kitas bleiben in jedem Fall bei den Pfarreien (Budgetrecht, Jahresrechnung, Investitionen, Kita-Leitungen). Der Kirchenvorstand kann für die Beratung und Prüfung des von der Stabsstelle Kita vorgelegten Budgets, der Jahresrechnung sowie der Bauplanung seine Fachausschüsse (Kita-Ausschuss, Finanz- und Bauausschuss) in Anspruch nehmen.

4. Was ist der Unterschied zum vorherigen Modell? Was bedeutet „Betreiberschaft"?
Betreiberschaft heißt, dass die Abteilung Kindertagesstätten innerhalb des vom KV genehmigten Budgets Verantwortung für die personellen, wirtschaftlichen und operationellen Entscheidungen einer Kita im laufenden Jahr übernimmt. Die Personalanstellung und -entwicklung (heute z.T. Personalausschuss), die Bauvorsorge und Umsetzung von Baumaßnahmen für die Kita (heute Bauausschuss), das laufenden Controlling, die Erarbeitung und Vorlage eines Budgets und die Überwachung der Jahresrechnung (heute Kita-/Finanzausschuss) verantwortet der Betreiber. Das Angebot meint: Die Aufgaben der Betreiberschaft werden durch die Abteilung Kita plus das Referat Religionspädagogik in Kindertageseinrichtungen wahrgenommen und verantwortet.

5. Was passiert mit den derzeitigen Kita-Ausschüssen? Worin liegt Ihre zukünftige Aufgabe?
Die derzeitigen Kita-Ausschüsse bleiben mit veränderter Verantwortung bestehen. Der Kita-Ausschuss überträgt jedoch einen Großteil der ihm gemäß § 47 KVVG obliegenden Verantwortung an die Abteilung Kita (Betreiber). Zukünftige Aufgabe des Kita-Ausschusses ist es u.a. dem Kirchenvorstand gemeinsam mit der Einrichtungsleitung Vorschläge zur Weiterentwicklung eines pastoralen Konzepts zu unterbreiten. Er steht für die pastorale Anbindung der Kita an die Pfarrei und leistet diesbezüglich Unterstützung.

6. Was kostet das neue Angebot? Entstehen zusätzliche Kosten?
Für die Übertragung der mit der Betreiberschaft verbundenen Aufgaben an die Abteilung Kita entstehen der Pfarrei keine zusätzlichen Kosten.

7. Ist das Angebot freiwillig oder verpflichtend?
In allen Kirchenvorständen und Kita-Ausschüssen (und/oder den designierten Kirchenvorständen zur Entwicklung der Pfarrei im Pastoralen Raum) wird, idealerweise zusammen mit den Kita-Leitungen, über das Betreiberangebot beraten und entschieden. Dieses Angebot an die Pfarreien gilt ab Sommer 2018 mit dem Ziel, bis zum Sommer 2020 das entwickelte Modell der Träger- und Betreiberschaft zu verfeinern und es in inhaltlicher und finanziell/steuerlicher Hinsicht zu evaluieren. Nach der Evaluation (insb. umsatzsteuerlicher Bewertung zum Stichtag 31.12.2022) und nach Beratung in den diözesanen Gremien) entscheidet der Erzbischof, ob das Angebot in der Form weitergeführt werden kann oder verbindlich für alle Kitas eingeführt werden muss.

8. Wie schafft die Abteilung Kindertagesstätten mit Sitz in Hamburg es, Verhandlungen mit Kommunen in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg zu führen?
Dies schafft die Stabsstelle, indem eine enge Verflechtung der anstehenden operativen Fragen mit einer Präsenz vor Ort verbunden wird. Wesentlich ist, dass eine verlässliche Kommunikation und gegenseitige Information zwischen der Kita-Leitung und dem jeweiligen Referenten bzw. der jeweiligen Referentin der Abteilung Kita etabliert wird.

10. Kann der Vertrag zur Übernahme der Betreiberschaft gekündigt werden?
Der Kooperationsvertrag zwischen einer Pfarrei und dem Erzbistum Hamburg zur Übergabe der Kita-Betreiberschaft an das Erzbistum Hamburg, vertreten durch die Abteilung Kindertagesstätten, endet zum 31.12.2022. Das Erzbistum beabsichtigt, rechtzeitig eine geeignete Anschlusslösung zu entwickeln. Wichtig ist dabei die Vermeidung der ab 1.1.2023 geltenden Regelungen des § 2b UStG im Hinblick auf die Umsatzsteuerbarkeit von Leistungen.

11. Kann die Pfarrei im Betreibermodell Einfluss auf die Personalauswahl nehmen?
Nach wie vor bedürfen die Entscheidung für die Einstellung einer Kita-Leitung und auch vertragliche Änderungen bei den Kita-Leitungen die Zustimmung des Kirchenvorstands. Einstellungen von Mitarbeiter_innen führen der Betreiber und die Kita-Leitung gemeinsam durch.

12. Ist ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Betreibers regelmäßig in der Kita vor Ort? Wie ist die Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung gedacht?
Die Abteilung Kindertagesstätten geht davon aus, dass ein Referent oder eine Referentin für ca. 10 Kitas in der Betreiberschaft zuständig ist. Der Rhythmus der regelmäßigen Treffen vor Ort wird individuell abgesprochen und vereinbart. Es gibt Kitas, in denen der zuständige Referent z.B. jede Woche einen festen Termin mit der Kita-Leitung vereinbart hat. Andere Leitungen bevorzugen anderen Rhythmen oder lösen manche Frage auch telefonisch. Ausschlaggebend sind der Bedarf der Leitungen und die sachliche Gegebenheit der anstehenden Fragen und Themen.

13. Verändert sich die Zuständigkeit des Bauausschusses in Bezug auf Kitagebäude?
Ja. Wenn es sich um reine Gebäude der Kita handelt, so gehen alle diesbezüglichen Aufgaben auf den Betreiber über. Alle Bauinvestitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans und unter Einbezug des Kirchenvorstands vollzogen. Eine Unterstützung des Betreibers durch Mitglieder des Bauausschusses ist je nach den Gegebenheiten vor Ort möglich.

14. Kann der Betreiber über bauliche Veränderungen in der Kita oder – bei gemeinsamer Nutzung – an Pfarreigebäuden bestimmen?
Sofern bauliche Veränderungen durch den Investitionsplan genehmigt sind oder „Gefahr im Verzug" besteht kann der Betreiber diese Maßnahmen vornehmen. Sobald die Maßnahmen Nicht-Kitaflächen betreffen ist der Bauausschuss zuständig.

15. Wer ist in Bezug auf die Kita für die Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig?
Die laufende Verwaltung findet in der Kita statt und wird in der Regel durch die Leitung und eine Verwaltungskraft realisiert.

16. Kann die Abteilung Kindertagesstätten personell die Betreiberschaft leisten?
Da sich die Anzahl der Kitas in der Betreiberschaft schneller entwickelt hat als gedacht, ist die Anstellung weiterer Referenten notwendig. Eine weitere Stelle ist bei Bedarf im Stellenplan vorgesehen.

17. Wie kann ich mich trotz der Übergabe der Betreiberschaft z.B. als Kümmerer für meine Kita engagieren?
Dafür bietet eine Mitarbeit im Kita-Ausschuss eine gute Möglichkeit. Hier entsteht Raum für vielfältige Unterstützungsideen für die Kitas vor Ort. Je nach den Gegebenheiten und Personen vor Ort ist eine weitergehende Unterstützung des Betreibers möglich, aber nicht zwingendvorgeschrieben.

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