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Erzbischof zum Asylrecht

Schutz verfolgter Menschen nicht aufgeben

Am 26. Mai 1993, morgen vor 30 Jahren, wurde das Asylrecht durch eine Grundgesetzänderung eingeschränkt. Drei Tage später starben in Solingen fünf Menschen bei einem rechtsextremen Brandanschlag. Bereits zuvor war das Land durch andere rassistische Anschläge erschüttert worden.

Erzbischof Stefan Heße, Vorsitzender der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz und Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen, erinnert in einer Videobotschaft an das Recht politisch verfolgter Menschen auf Asyl. Darin sagt er:

„1949 haben die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes in Artikel 16 ganz knapp, aber prägnant festgehalten: Politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asylrecht. Dahinter stecken die Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs, des Nationalsozialismus und der Vertreibung vieler Menschen. Das sollte nicht noch einmal Wiederholung in Deutschland finden. Ende der 80er Jahre sah die Situation dann dennoch ganz anders aus. Sie können sich vielleicht erinnern an Parolen wie ‚Ausländer raus!'

Sie haben vielleicht auch noch vor Augen, die Bilder von brennenden Flüchtlingsunterkünften und ich nenne nur ein paar Namen wie Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen. Und in dieser explosiven Situation in Deutschland wurde dann das Asylrecht massiv eingeschränkt durch einen Beschluss des Bundestages am 26. Mai 1993. Ich möchte jetzt, 30 Jahre danach, daran erinnern, damit wir dieses Recht für politisch Verfolgte nicht aufgeben.

Damit Menschen, die aus politischen Gründen ihre Heimat, ihr Vaterland verlassen mussten, die vertrieben worden sind, dass sie sich darauf verlassen können: Politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asylrecht. Und ich glaube, durch das, was wir in den letzten Jahren in unserem Land in dieser Hinsicht geleistet haben, können wir mutig in die Zukunft gehen und diesen Satz des Grundgesetzes auch heute nach wie vor einlösen und mit Leben füllen."

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