
Brandschutz
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
(Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987)
Die Stabsstelle berät bei allen Fragen rund um den vorbeugenden Brandschutz.
Darunter fallen der organisatorische Brandschutz, der bauliche Brandschutz und der anlagentechnische Brandschutz. Bitte wenden Sie sich hier direkt an Herrn Otto.
Wir unterstützen Sie bei z.B. bei:
- Schulung von Brandschutz oder Räumungshelfern
- Begehungen Ihrer Immobilie mit dem Ziel einer Brandschutzbeurteilung
- Beratung über Ausstattung mit Feuerlöschern sowie Flucht und Rettungsplänen
- Begehungen mit der Feuerwehr
- Beratung über Flucht- und Rettungswege und deren korrekte Kennzeichnung
- Aufstellen einer Brandschutzordnung nach Teil A, B und C
- Einsatz von Rauchwarnmeldern
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an:
Stabsstelle für Arbeitsschutz und Brandschutz
Herr Tobias Otto
Am Mariendom 4
20099 Hamburg
Telefon: (040) 227 216-54
Mobil: 0163 24877 – 72
otto@erzbistum-hamburg.de
Besucheranschrift:
Lange Reihe 2 / 3. OG links
20099 Hamburg
Alle Anfragen an die Stabstelle werden selbstverständlich vertrauensvoll und verschwiegen behandelt.