zur den Kirchgemeinden
Rat und Hilfe bei Sterben und Tod
... wenn ein Angehöriger im Sterben liegt:
  • Kontakt zu einem Priester ist in jeder Pfarrgemeinde möglich. Der Priester besucht den Sterbenden, er spendet auf Wunsch das Sakrament der Wegzehrung (Eucharistie, Kommunion) oder das Sakrament der Krankensalbung.

  • Die ökumenischen Hospizdienste bieten Begleitung von Sterbenden und schwerkranken Menschen an. Auf Wunsch betreut ein ehrenamtlicher Begleiter den Kranken.
    Hospizdienste

... in besonderen Notsituationen wie plötzlicher Unfall oder Selbstmord:

  • Im Erzbistum gibt es spezielle Notfallseelsorger. Sie sind jederzeit erreichbar und kümmern sich um Angehörige und Augenzeugen bei Unglücksfällen mit plötzlichem Tod oder Selbstmord. Notfallseelsorger sind geschult für die Hilfe bei Schock oder Traumatisierung.
    Notfallseelsorge
     

... nach dem Tod eines Angehörigen:

  • Auf Wunsch besucht ein Seelsorger die trauernde Familie. Tote können zu Hause aufgebahrt werden, die Seelsorger bieten das gemeinsame Gebet am Totenbett an.

... kirchliche Bestattung:

  • Jeder Katholik hat das Recht auf eine kirchliche Bestattung. Dazu müssen die Hinterbliebenen ihren Ortspfarrer informieren. Der Pfarrer ist in der
    zuständigen Gemeinde zu erreichen. Die Fragen nach Begräbnisstätte, Friedhof, Sarg etc. regelt meistens das beauftragte Bestattungsunternehmen.
    Die Beerdigung ist eine kirchliche Feier. Sie wird von einem Priester oder einem Diakon geleitet. In der Regel feiern die Hinterbliebenen vor oder nach der Beerdigung die Heilige Messe (Requiem), entweder in der Friedhofskapelle oder in der Kirche.
     

... kirchliche Bestattung nach Kirchenaustritt:

  • Getaufte Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, bekommen in der Regel keine kirchliche Bestattung. In Ausnahmefällen ist diese jedoch
    möglich, wenn die Angehörigen es wollen und der Wille des Verstorbenen nicht eine kirchliche Feier zulässt. Die Entscheidung trifft der Pfarrer nach einem Gespräch mit den Angehörigen.

... Feuerbestattung

  • Die katholische Kirche legt Wert auf die Form der Erdbestattung. Es gibt aber heute kein strenges Verbot der Feuerbestattung mehr. Auch nach einer Einäscherung ist eine kirchliche Begräbnisfeier möglich. 

...wenn ein ungeborenes Kind stirbt

  • Auch für ungeborene Kinder ist eine Trauerfeier und eine Bestattung möglich. In den größeren Orten des Bistums, in Kiel, Hamburg und auf dem Rostocker Westfriedhof gibt es Grab- und Gedenkstätten für Ungeborene.
    Weitere Informationen geben die Krankenhausseelsorger oder die Ortspfarrer
    in den Gemeinden.