zur den Kirchgemeinden
Evangelisch -lutherische Kirche im Bereich des Erzbistums Hamburg
Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche
Die St. Michaelis-Kirche, genannt der "Michel", ist das Wahrzeichen Hamburgs und mit St. Petri, St. Nikolai, St. Katharinen und St. Jacobi eine der fünf evangelisch-lutherischen Hauptkirchen dieser Stadt.
Etwa 540 000 Gemeindemitglieder in 132 Gemeinden gehören in Hamburg zur Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, in Schleswig-Holstein sind es 1,5 Millionen Gemeindemitglieder in 463 Gemeinden.

Die Nordelbische Kirche wurde erst 1977 gegründet und umfasst die bis dahin eigenständigen Landeskirchen Schleswig-Holstein, Hamburg, Lübeck, Eutin sowie den früher hannoverschen Kirchenkreis Harburg. Diese Gebiete waren während der Reformationszeit evangelisch geworden. „Nordelbien“ reicht heute von der Insel Helgoland über die Nordsee-Halligen bis zu den Ostseebädern, von der dänischen Grenze bis zur Unterelbe und an die mecklenburgische Grenze.

Gegenwärtig wird die Kirche von Bischöfin Maria Jepsen im Sprengel Hamburg und Lübeck sowie von Bischof Gerhard Ulrich im Sprengel Schleswig und Holstein repräsentiert. Geleitet wird sie von einer 12-köpfigen Kirchenleitung unter Vorsitz von Bischof Ulrich. Höchstes Beschlussgremium ist die Synode, deren 140 Mitglieder mehrmals im Jahr tagen. Das Kirchenamt hat seinen Sitz in Kiel.


weiterführende Links:

www.nordelbien.de

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburg
Beraten von Erzbischof Adalbert von Bremen errichtete der Wendenfürst Gottschalk um 1060 die Bistümer Ratzeburg und Mecklenburg.
Seit dem Sternberger Landtag (1549) bekannte sich Mecklenburg zur lutherischen Lehre.

 Rund 220 000 Gemeindeglieder hat die Evangelisch Lutherische Landeskirche Mecklenburgs gegenwärtig. Etwa 11 000 davon engagieren sich aktiv in 330 Gemeinden. Oft sind mehrere Kirchgemeinden miteinander verbunden.

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs gliedert sich in fünf Kirchenkreise. Sie sind Bereiche gemeinsamen geistlichen Dienstes und zugleich kirchliche Verwaltungsbezirke.
Jeder Kirchenkreis umfasst die zu ihm gehörigen Kirchgemeinden, die in Propsteien zusammengefasst sind. Die Leitung des Kirchenkreises ist eine gemeinsame Aufgabe der Landessuperintendenten und der Kirchenkreisräte.


weiterführende Links:

www.kirche-mv.de