zur den Kirchgemeinden
Spezielle Angebote Hamburg
  1. Geräteverleih
  2. Anschauungsmaterial
  3. Öffentliche nichtgewerbliche Vorführungen von Spielfilmen
  4. Weitere Angebote  
1. Geräteverleih
Die folgenden Geräte bzw. Zubehör werden kostenlos ausgeliehen:
  • CD- / MC- / Radiorekorder
  • MC-Rekorder
  • Overheadprojektor

Gegen Gebühr wird ausgeliehen:

  • Beamer (NEC) für Video- und Computer-Projektion

Für alle Geräte, speziell für den Beamer ist eine Voranmeldung erforderlich. 

2. Anschauungsmaterial
Zur Veranschaulichung von Riten und Symbolen in den Weltreligionen steht Religionslehrererinnen und Religionslehrern sowie hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pastoral neben den gängigen AV- bzw. Printmedien folgendes Anschauungsmaterial (Materialkoffer) zur kostenlosen Ausleihe bereit. Auch hier ist eine Vorbestellung anzuraten.
Für eine ausführliche Beschreibung der Materialkoffer klicken Sie bitte auf die entsprechenden Links.
3. Öffentliche nichtgewerbliche Vorführungen von Spielfilmen
Die beiden Medienstellen in Kiel und Hamburg vermitteln ab sofort eine Lizenz für nichtgewerbliche öffentliche Filmvorführungen an ihre Benutzer aus den Bereichen Schule und katholische oder evangelische Institutionen.

Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit einer der beiden Medienstellen in Verbindung. Die folgenden Bedingungen gilt es zu beachten: 

* Eintritt
Für jede Vorführung darf ein Eintrittsgeld von maximal 1,99 € für Erwachsene sowie 1,19 € für Tages-/Kinderveranstaltungen erhoben werden. 
* Großveranstaltungen und sonstige Benutzer
Veranstaltungen mit einer erwarteten Zuschauerzahl ab 50 Teilnehmern sind gesondert zu beantragen. Dies gilt auch für Benutzer, die nicht den Bereichen Schule / Kirche zuzuordnen sind.
Zuständig für diese Anträge sind das Kfw (www.filmwerk.de) oder der Swank Filmverleih GmbH (www.swankfilms.de
* Kosten
Pro Vorführung fällt ein Entgelt in Höhe von 35,-- € an, das vom Benutzer bar oder  per Überweisung an die Medienstellen entrichtet wird. 
* Openair
Openair-Aufführungen sind grundsätzlich verboten. Hierfür können auch keine Rechte erworben werden. 
* Titelliste
Vorgeführt werden dürfen ausschließlich Filme, die in der sogenannten „kfw -bouquet“ - Liste enthalten sind. Eine Suchmaske zu dieser Liste mit rund 3600 Titeln finden Sie HIER.
Die Eingabe von „Neu“ im Feld „Verleiher“ zeigt Ihnen neu lizensierte Filme des letzten Quartals an. 
* Werbung
Verboten ist jegliche Außenwerbung mit Nennung des Filmtitels, d.h. auch im (Außen-) Schaukasten der Kirchengemeinde oder Schule sowie auf deren Internetseiten. Erlaubt sind Hinweise mit Titelnennung
- in Pfarrbriefen,
- in Vereinsmitteilungen,
- in Elternbriefen von Schulen,
- auf Plakaten und Flyern innerhalb der Schule bzw. Kirche
- in e-mail-newslettern mit geschlossenem Adressatenkreis
- auf Internetseiten, die nur geschlossenen Nutzergruppen zugänglich sind.
Ferner sind Hinweise in allen Medien (Rundfunk, Zeitung etc.) möglich, wenn der Filmtitel nicht genannt ist und er auch nicht aus dem Ankündigungstext eindeutig hervorgeht.
Beispiel:
Statt „Findet Nemo“ oder „Kleiner Clownsfisch sucht Papa“ wären „Lustiger Fischfilm“ oder „Überraschungsfilm aus dem Ozean“ (o.ä.) möglich.

Eine eindeutige Titelnennung in den Medien ist möglich, wenn die schriftliche Genehmigung aller Kinobetreiber vor Ort und im Einzugsgebiet vorliegt. 

4. Weitere Angebote
  • Möglichkeit der AV-Mediensichtung vor Ort (Video, CD, MC, DVD) 
  • Nutzung des Zeitschriftenraums mit 19 lfd. Zeitschriften und 6 Arbeitsplätzen.
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