zur den Kirchgemeinden
Benutzungsordnung

1. Allgemeines
2. Öffnungszeiten
3. Anmeldung
4. Ausleihe, Ausleihfrist, Verlängerung, Vormerkung
5. Besondere Leistungen
6. Ausleihbeschränkungen
7. Verspätete Rückgabe
8. Behandlung der Medien, Haftung und Schadensersatz
9. Verhalten in den Religionspädagogischen Medienstellen
10. Ausschluss von der Benutzung
11. Inkrafttreten   

1. Allgemeines

(1) Die Religionspädagogischen Medienstellen sind ein Fachbereich des Referats Schule innerhalb des Erzbischöflichen Generalvikariats des Erzbistums Hamburg.
  
(2) Jedermann ist berechtigt, die Religionspäda-gogischen Medienstellen im Rahmen der Benutzungsordnung zu nutzen.
 
(3) Die Benutzung der Medienstellen ist grundsätzlich unentgeltlich.
 
(4) Kosten fallen lediglich an für besondere Leistungen der Medienstellen (s. Punkt 5) sowie für Ersatzleistungen und verspätete Rückgabe.

2. Öffnungszeiten

DI - DO        10.30 - 13.00 und 13.30 - 17.00 Uhr
FR               10.30 - 13.00 Uhr

3. Anmeldung

(1) Der Benutzer bzw. die Benutzerin meldet sich persönlich unter Vorlage seines / ihres gültigen Personalausweises an.
 
(2) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren legen eine schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor. Dieser verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Kosten.
 
(3) Der Benutzer bzw. die Benutzerin erkennt die Benutzungsordnung mit der ersten Ausleihe an.
 
(4) Nach der Anmeldung erhält der Benutzer bzw. die Benutzerin einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist. Der Benutzer bzw. die Benutzerin ist verpflichtet, Veränderungen seines Namens oder seiner / ihrer Anschrift sowie den Verlust des Benutzerausweises der ausstellenden Medienstelle unverzüglich mitzuteilen. Für einen Ersatzausweis fallen Gebühren in Höhe von 2,50 € an.
   
(5) Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen sind zwar ausleihberechtigt, müssen aber mindestens eine verantwortliche Person benennen.

4. Ausleihe, Ausleihfrist, Verlängerung, Vormerkung

(1) Nach Anmeldung ist jeder ausleihberechtigt.
 
(2) Entliehen werden können Bücher, Zeitschriften und alle vorhandenen Arten audiovisueller Medien.
 
(3) Die Leihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für alle anderen Medien 2 Wochen. Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann die Leihfrist verkürzt werden. Alle Medien können mündlich, schriftlich oder telefonisch kostenlos vorbestellt werden. Vormerkungen, die nach spätestens einer Woche nicht abgeholt worden sind, werden gelöscht.
   
(4) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag (mündlich, schriftlich, telefonisch) maximal 3 mal verlängert werden, wenn keine Vorbestellungen vorliegen. Eine Ausleihe über ein oder mehrere Schuljahre ist nicht möglich.
 
(5) Ausgeliehene Medien werden nur vollständig, d.h. auch incl. aller Beilagen und Verpackungsbestandteile, zurückgenommen.

5. Besondere Leistungen

(1) Im Hause befindet sich ein Kopierer, der für 5 Cent / Kopie genutzt werden kann.
      
(2) In den Medienstellen stehen ein Videorekorder, ein CD- und DVD-Player und ein Kassettenrekorder kostenlos zur Mediensichtung vor Ort zur Verfügung.
   
(3) Auf Anfrage verschicken die Medienstellen Medien innerhalb der Bistumsgrenzen mit Ausnahme der Stadtgebiete Kiel und Hamburg portofrei per Post. Die Gebühr für die Rücksendung trägt der Benutzer bzw. die Benutzerin.
In Ausnahmefällen ist ein Versand innerhalb Deutschlands bzw. der Stadtgebiete Kiel und Hamburg möglich. Ein Versand ins Ausland findet nicht statt.
Poster, Geräte und größere Materialkoffer werden aus Kosten- und Sicherheitsgründen nicht versendet.
  
(4) Zu aktuellen Themen werden in Zusammenarbeit mit anderen Medienstellen in unregelmäßigen Abständen Medienlisten erstellt, die unter "Medienlisten" einsehbar sind.
  
(5) Die Medienstellen versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht vorhandene Medien zu vermitteln. Dies beschränkt sich auf Anfragen bei den (Diözesan-) Medienstellen Osnabrück, Lingen, Papenburg, Hamburg bzw. Kiel sowie der Diözesanbibliothek in Osnabrück.

6. Ausleihbeschränkungen

Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in den Medienstellen benutzt werden sollen (Präsenzbestand), sind von der Ausleihe ausgeschlossen.

7. Verspätete Rückgabe

Nach Ablauf der Ausleihfrist fallen Mahngebühren an. Sie betragen 15 Cent pro Öffnungstag und Medium zuzüglich Portokosten.
Circa eine Woche nach Ablauf der Leihfrist wird der 1. Mahnbrief verschickt. Eine weitere Woche später folgt die 2. Mahnung. Die Mahngebühren laufen bis zur vollständigen Rückgabe der angemahnten Medien weiter. 

8. Behandlung der Medien, Haftung und Schadensersatz

(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist der Benutzer bzw. die Benutzerin schadensersatz-pflichtig.
  
(2) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Religionspädagogischen Medienstelle unverzüglich anzuzeigen.
  
(3) Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Religionspädagogische Medienstelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
 
(4) Der Schadensersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach den Kosten der Wiederbeschaffung zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50 €. 

9. Verhalten in den Religionspädagogischen Medienstellen

(1) Jede(r) Benutzer(in) hat sich so zu verhalten, daß andere nicht gestört oder in der Benutzung der Medienstellen beeinträchtigt werden.
  
(2) Rauchen, Essen und Trinken sind in den Medienstellen nicht gestattet.
  
(3) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernehmen die Religionspädagogischen Medienstellen keine Haftung. 

10. Ausschluss von der Benutzung

Benutzer(innen), die gegen diese Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können von der Benutzung der Medienstellen ausgeschlossen werden. Ausstehende Mahngebühren können zu einem zeitweisen Ausschluss von der Benutzung führen. 

11. Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 27.09.2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 1.10.2006 außer Kraft.

Kiel und Hamburg, den 12.08.2008

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