zur den Kirchgemeinden
Qualifzierungsprogramm / Förderfähigkeit von Kursen
Das Erzbistum Hamburg hat als Baustein des Qualfizierungsprogramms für Ehrenamtliche Förderregelungen zur Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher rückwirkend zum 1. Januar 2009 erlassen. Damit werden entsendende Einrichtungen für anerkannte Kurse auf einfachem Wege eine Erstattung erhalten.

Kurse, die anerkannt sind, um für sie auf einfachem Wege Fördermittel zu erhalten sind im Qualifizierungsprogramm gesondert gekennzeichnet.
Kalender der Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche

Welche Kurse werden für den vereinfachten Weg anerkannt?
Im Generalvikariat wurden Kriterien für diese Kurse entwickelt und sie werden mit der Konferenz "Qualifizierung Ehrenamtliche", an der alle Anbieter von Aus- und Fortbildungskursen aus dem Erzbistum teilnehmen, beraten.

Mit den Kriterien soll die Qualität der geförderten Kurse sichergestellt werden und deutlich werden, daß die konkrete Aus- und Fortbildung Ehrenatmlicher für die momentane oder zukünftige Tätigkeit im Fordergrund steht.  Gleichzeitig soll mit den Kriterien dem zunehmenden Interesse Ehrenamtlicher an lokalen und modularisierten Kursen Rechnung getragen werden.

Kriterien für Kurse, die für die automatische Förderung anerkannt werden als pdf Dokument: Kurskriterien