zur den Kirchgemeinden
Qualifizierungsprogramm des Erzbistums Hamburg / Förderregelungen
Einführung
Das Erzbistum Hamburg hat als einen Baustein des Qualfizierungsprogramms für Ehrenamtliche Förderregelungen zur Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicheraus dem Erzbistum erlassen. Diese sind rückwirkend zum 1.Januar 09 in Kraft getreten. Ziel der Förderregelungen ist, dass Ehrenamtlichen keine Kosten für ihre Aus- und Fortbildung entstehen und Einrichtungen Menschen gezielt für Aufgaben qualifizieren können.

Anträge können von allen kirchlichen Einrichtungen aus dem Erzbistum Hamburg für ihre freiwillig Engagierten gestellt werden.


Kalender von Veranstaltungen für Ehrenamtliche
Kalender der Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Ehrenamtliche

Förderregelungen und Kurskriterien
Hier können Sie die Förderregelungen als pdf-Dokument herunterladen:
Förderregelungen pdf

Eine Grundidee der Regelungen ist, dass die Erstattung für anerkannte Kurse einfach gehen soll. Diese Kurse sind im Qualifizierungskalender gekennzeichnet.
Für Ausnahmen ist ein Antrag im Vorwege notwendig.
Informationen dazu, für welche Kurse die automatische Förderfähigkeit gilt: Kurskriterien.

In der Anleitung zum Antragsverfahren finden Sie eine Schritt- für-Schritt Erklärung. Anleitung als pdf

Die Anträge können formlos gestellt werden. Wenn gewünscht, kann für Anträge für die Teilnahme an Kursen, für die die automatische Förderfähigkeit gilt, folgendes Formblatt genutzt werden. Formblatt als pdf


Fragen und Antworten rund um die Förderregelungen
F: Wer kann Anträge stellen?
A: Jede der Aufsicht des Erzbischofs von Hamburg unterstehende Gesamtheit kann Anträge stellen, für Ehrenamtliche die für sie tätig werden (sollen). Das sind insbesondere Pfarreien, Missionen, Vereinde, Verbände, Einrichtungen (Kitas, Schulen, Pflege usw.) und Gremien aus dem Erzbistum. (siehe §2 Förderregelungen).

F: Wofür kann man Anträge stellen?
A: Es kann ein Antrag zur Erstattung der Kosten für die Aus- und Fortbildung eines Ehrenamtlichen / einer Ehrenamtlichen gestellt werden, wenn diese eine ehrenamtliche Aufgabe für den Antragsteller übernehmen sollen oder schon übernommen hat. Die Veranstaltungen sind auf eine konkrete Aufgabe abgestimmt.
Fahrtkosten werden nicht erstattet.

F.: Wofür können keine Anträge gestellt werden?
A.: Die Teilnahme an Exerzitien wird weiterhin nach bestehenden Regelungen des Exerzitienfonds gefördert.
Besinnungs- und Klausurtage fallen nicht unter den Bereich der Aus- und Fortbildung.

F: Welche Grenzen gibt es?
A: Bei Kursen, die nach dem vereinfachten Verfahren erstattet werden, werden 100% der Kosten erstattet.
Bei Kursen, für die ein Ausnahmeantrag gestellt wird, liegt die Obergrenze bei 100,00€ pro Tag und Teilnehmer, max. 250,00€ pro Teilnehmer pro Kurs.
Pro Einrichtung kann im Kalenderjahr insgesamt und höchstens 25 Mal eine Förderung stattfinden.

F: Gibt es jetzt für Exerzitien keine Förderung mehr?
A: Die Teilnahme an Exerzitien und Besinnungstagen wird wie bisher aus dem Exerzitienfond des Erzbistums bezuschusst. Wenn sich ein Ehrenamtlicher für die Leitung von Exerzitien ausbilden lassen möchte, kann dafür von einer entsendenden Einrichtung Förderung beantragt werden.

F: Was ist mit der Jugend?
A: Seit 2010 ist der Jugendbereich teil der Förderregelungen. Das heißt es können u.a. auch Anträge für die Teilnahme an Veranstaltungen des Jugendreferats gestellt werden.