zur den Kirchgemeinden
DVO
Neue Dienstvertragsordnung im Erzbistum Hamburg
Zum 01.10.2009 erhält im Erzbistum Hamburg eine neue Dienstvertragsordnung (DVO) ihre Gültigkeit. Hiervon sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. kirchlichen Träger betroffen, für die die DVO gültig ist (Pfarreien und deren Verbände, das Erzbistum Hamburg und sonstige kirchliche Rechtsträger und Einrichtungen). Nicht betroffen sind alle Angestellten und Träger mit AVR-Verträgen (Caritas, Kindergärten in Schleswig-Holstein und andere kirchliche Träger).

Die bisherige Grundlage der kirchlichen Dienstvertragsordnung auf der Grundlage des BAT wird damit durch eine Ordnung auf der Grundlage des TVöD abgelöst. Wie im staatlichen Bereich wurde in anderen Diözesen eine entsprechende Neufassung schon umgesetzt. Das Erzbistum Hamburg folgt somit einer Neuordnung, die es in allen anderen Bereichen schon gibt.

Der Volltext der neuen DVO ist in einem Sonder-Amtsblatt vom 24.09.2009 veröffentlicht.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr Entgelt über die Besoldungsstelle des Erzbistums Hamburg und deren Anstellungsträger  erhalten steht eine Telefonhotline bereit. 
Tel.:  040/ 24877-268

Die Hotline ist besetzt:  
Mo. – Fr. 9:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Mi. 14:00 – 16:00 Uhr
Do. 16:00 – 18:00 Uhr

Schriftliche Anfragen können unter folgender E-Mailadresse eingereicht werden: DVO@egv-erzbistum-hh.de.

Erste Antworten auf häufig gestellte Fragen sind in der folgenden Liste zusammengestellt.

Mitarbeiter, die durch die Umstellung des Auszahlungszeitpunktes in eine wirtschaftliche Notlage geraten, können ein Darlehn beim Erzbistum in Höhe von bis zu einem Monatsnettogehalt beantragen. Das Darlehn wird, wenn möglich zinslos gewährt (wird individuell geprüft). Bei der Berechnung eines Darlehnszinses ist zurzeit ein Zinssatz von 5,55% zugrunde zu legen. Ggf. ist der steuerliche Vorteil, der sich auf Gewährung des Darlehns ergibt, mit dem Entgelt zu versteuern.Das Darlehn ist rückzahlbar binnen sechs Monaten.

Darlehns-Antrag zum Download.