zur den Kirchgemeinden
Mitarbeitervertretung
Mitarbeitervertretung der MitarbeiterInnen der Erzbischöflichen Kurie
Im April 2008 wurde im Generalvikariat die neue Mitarbeitervertretung gewählt.
Gewählt wurden:
  • Angelika Gebhard - Vorsitzende
  • Klaus Byner - Stellvertretung
  • Anette Grunau - Schriftführung
  • Weitere Mitglieder:
    Thomas Barenschee
    Andreas Griebel
    Karina Matussek
    Uwe Möller

Kontakt:

MAV-Vorsitzende
Angelika Gebhard
Danziger Straße 52a
20099 Hamburg

Tel.:   (040) 248 77 414
Fax.:  (040) 248 77 400
Email: gebhard
VWX
@
YZ
egv-erzbistum-hh.de



Mitarbeitervertretung der Laienmitarbeiter im Erzbistum Hamburg
Die Mitarbeitervertretung der Laienmitarbeiter(inn)en im Erzbistum Hamburg vertritt die Interessen der Gemeindereferent(inn)en, Pastoralreferent(inn)en, Dekanatsjugendreferent(inn)en und anderen Jugendarbeiter, der Religionslehrer(innen) im Kirchendienst, der Kirchenmusiker(innen) sowie der sonstigen Mitarbeiter(innen) im pastoralen Dienst.
Kontakt über Norbert Klix
MAV der Laienmitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erzbistum Hamburg

Anschrift:

Norbert Klix
Von-Humboldt-Weg 1a
22846 Norderstedt

Link:   www.mav-laien-hh.de
Email: post
VWX
@
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mav-laien-hh.de



Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen
Alle Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Hamburg bilden die „Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Hamburg“ (DIAG)

Die Aufgaben der DIAG sind festgelegt in § 25 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)

- Gegenseitige Information und Erfahrungsaustausch mit den vertretenen Mitarbeitervertretungen
- Beratung der Mitarbeitervertretungen
- Förderung der Anwendung der MAVO
- Sorge um die Schulung der Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung der Mitarbeitervertretungsordnung


Organe der DIAG sind

- die Mitgliederversammlung (Vertreter aller Mitarbeiterversammlungen)

- der Vorstand

Der Vorstand wurde im Jahre 2009 von der Mitgliederversammlung neugewählt.
Zum DIAG-Vorstand gehören:

Dr. Andreas Borkamp, Hamburg, Vorsitzender
Lieselotte Jordan, Kiel, Stellv. Vorsitzende
Jens Jensen, Flensburg, Vorstandsmitglied
Norbert Klix, Norderstedt, Vorstandsmitglied
Rita Riedel, Güstrow, Vorstandsmitglied

Der Vorstand ist über die DIAG-Geschäftsstelle zu erreichen.
Bürozeiten Montag und Mittwoch, 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 15.30 Uhr
DIAG MAV

Anschrift:

Speckenreye 41
22119 Hamburg

Tel.:   (040) 18 01 19 71
Fax.:  (040) 18 07 38 29
Link:   www.diag-mav-hamburg.de
Email: diagmav
VWX
@
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kk-erzbistum-hh.de


Geschäftsführerin
Elvira Hallmann
Speckenreye 41
22119 Hamburg

Email: diagmav
VWX
@
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kk-erzbistum-hh.de



Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
Mitarbeitervertretungsordnung im Erzbistum Hamburg

„Weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst in der Kirche mitgestalten und mitverantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken unter der Beachtung der Verfasstheit der Kirche, ihres Auftrages und der kirchlichen Dienstverfassung. Dies erfordert von Dienstgebern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit.“ (aus: Präambel der MAVO Mitarbeitervertretungsordnung – MAVO – für das Erzbistum Hamburg vom 1.1.2004)

Dienstgeber und Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft. So will es die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“, die 1993 von den katholischen Bischöfen Deutschlands erlassen wurde.

Die Aufgaben der Mitarbeitervertretungen in der katholischen Kirche sind in der
Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) jeder Diözese festgelegt. Diese gilt für Einrichtungen der Diözese, der Kirchengemeinden und Kirchenstiftungen, Caritasverbände mit ihren Einrichtungen u.a.
§ 26 MAVO: [1) Der Dienst der Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden......

Jede Einrichtung mit mindestens 5 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von denen drei wählbar sein müssen, kann eine Mitarbeitervertretung wählen.
„Die Mitarbeitervertretung ist das von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählte Organ, das die ihm nach dieser Ordnung zustehenden Aufgaben und Verantwortungen wahrnimmt.“ (§ 5 )