zur den Kirchgemeinden
Finanzen
Wirtschaftsplan des Erzbistums Hamburg
Der Wirtschaftsplan 2011 für das Erzbistum Hamburg wurde veröffentlicht. Der Wirtschaftsplan setzt sich aus dem Vermögensplan, dem Ergebnisplan, dem Investitionsplan und einer Stellenübersicht zusammen.
Der Wirtschaftsplan ist als pdf-Datei herunter zu laden.

Wirtschaftsplan 2011

Wirtschaftsplan 2010

Wirtschaftsplan 2009

2008 wurde erstmals ein Wirtschaftsplan des Erzbistums Hamburg veröffentlicht.

Wirtschaftsplan 2008


Geschäftsberichte des Erzbistums Hamburg
Das Erzbistum Hamburg veröffentlicht die Übersicht über seine Ein- und Ausgaben seit 2003 in ausführlichen Geschäftsberichten. Bisher wurden Geschäftsberichte 2003,  2005, 2007, 2008, 2009 und 2010 veröffentlicht.
Diese Berichte sind hier als pdf-Dateien herunter zu laden.

Geschäftsbericht 2010

Geschäftsbericht 2009

Geschäftsbericht 2008 

Geschäftsbericht 2007 

Geschäftsbericht 2005

Geschäftsbericht 2003


Kirchensteuer
"Danke" des Erzbistums Hamburg

Mit einem neuen Faltblatt dankt Generalvikar Franz-Peter Spiza allen, die mit ihrer Kirchensteuer "Ja" zur Kirche sagen und damit viel Gutes und Segensreiches bewirken. Das Faltblatt schlüsselt die Ausgaben des Erzbistums anhand der Lebensstationen der Christen und Zuwendungsempfänger auf und illustriert diese mit nachvollziehbaren Beispielen. Neben einigen Fragen und Antworten findet sich auch hier eine Spartenrechnung für das Jahr 2010.
Das Faltblatt "Danke" ist auf Anfrage beim Erzbistum (Tel. 040/24877-0) erhältlich und liegt in den Pfarreien und Gemeinden zur Mitnahme aus.

Das Faltblatt steht als Download zur Verfügung

Die Kirchensteuer ist eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Die Kirchen in Deutschland haben laut Grundgesetz von 1949 das Recht, Steuern zu erheben. Die Kirchensteuer wird durch die staatlichen Finanzämter eingezogen und an die Kirchen weitergeleitet. Für diesen Dienst erhebt der Staat eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 2 bis 4 % des Kirchensteueraufkommens.

Die Kirchensteuer beträgt im Erzbistum Hamburg neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer.
Die Einnahmen aus den Kirchensteuern sind Haupteinnahmequelle des Erzbistums Hamburg. Sie werden zur Finanzierung der pastoralen, caritativen, administrativen, Bildungsaufgaben sowie weiterer Aufgaben im Erzbistum verwendet. Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Hamburg entscheidet über die Verwendung der Kirchensteuer.

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten oder in den Geschäftsberichten und Wirtschaftsplänen des Erzbistums:

Kirchensteuerordnung vom 01.01.2009

Kirchensteuerbeschluss vom 01.01.2009

Informationen zum Kirchgeld


weiterführende Links:

Deutsche Bischofskonferenz - Kirchensteuer
www.steuer-forum-kirche.de
www.kirchgeld-niedersachsen.de

Dekret über Maßnahmen zur Konsolidierung und Restrukturierung
Zum 1. Januar 2005 tritt das Dekret über Maßnahmen zur wirtschaftlichen Konsolidierung und Restrukturierung im Erzbistum Hamburg in Kraft. Das Dekret wurde als Beilage zum Kirchlichen Amtsblatt im Dezember 2004 veröffentlicht. Die Beilage beinhaltet außerdem die neue Pfarreienliste mit den Mitgliederzahlen.
Das Dekret ist as pdf-Datei herunter zu laden.

Dekret über Maßnahmen zur Konsolidierung und Restrukturierung