zur den Kirchgemeinden
Supervisionsförderung
Verfahren
Die Wahl des Supervisors/der Supervisorin und die Form der Supervision (Einzel-, Gruppen oder Teamsupervision) ist mit dem Personalreferat Pastorale Dienste abzustimmen.
Sie beantragen die Förderung der Supervision mit dem entsprechenden Formular beim Personalreferat Pastorale Dienste. Sie erhalten den Antrag mit der Förderungszusage und Bewilligung versehen zurück. Gleichzeitig erhalten Sie einen Musterkontrakt.
Der Supervisionskontrakt bedarf der Gegenzeichnung durch das Personalreferat Pastorale Dienste.

Achtung! Verändertes Abrechnungsverfahren ab 1.1.2010:

  1. Bitte rechnen Sie die für die Supervision anfallenden Reisekosten (wie bei anderen diözesanen Anlässen) entsprechend der Reisekostenordnung ab.
  2. Wenn Sie die Supervision bei einem externen Supervisor in Anspruch genommen haben:
    Begleichen Sie die Honorarrechnung Ihres Supervisors bzw. Ihrer Supervisorin. Benutzen Sie für die Abrechnung beim Personalreferat – Pastorale Dienste das bei der Bewilligung beigefügte Formular für externe Supervision. Fügen Sie die Belege (Rechnung des Supervisors) und die Teilnahmebescheinigung (wenn nicht auf Rechnung vermerkt) bei. Die Erstattung der Förderungsbeträge kann in bis zu drei Abschnitten erfolgen.
  3. Wenn Sie die Supervision bei einem internen Supervisor in Anspruch genommen haben:
    Ihren Eigenanteil fordert das Erzbistum per Rechnung nach Abschluß der im Kontrakt vereinbarten Sitzungszahl ein. Der Kontrakt kann eine Verabredung über eine Rechnungstellung in zwei Teilzahlungen enthalten.



Günstigere Kostenregelung für Supervision
In Ergänzung der Supervisionsrichtlinien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst des Erzbistums Hamburg (Kirchl. Amtsblatt, Band 2, Nr. 11, Art. 135) gilt mit Wirkung vom 1.10.2006 eine veränderte Regelung zur Kostenbeteiligung. Für die Supervision bei internen Supervisoren wird die Kostenbeteiligung verringert und auf feste Sätze umgestellt.
Nähere Informationen im Downloadbereich.