zur den Kirchgemeinden
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Reisekosten
Das aktuelle Reisekostenabrechnungsformular, erstellt von der Abteilung Finanz- und Personalverwaltung:

Abrechnungsformular

Reisekostenabrechung


Erweitertes Führungszeugnis
Das Erzbistum Hamburg will den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen verstärken. Erzbischof Werner Thissen hat dazu ein innerkirchliches "Gesetz zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen" erlassen. Danach müssen Frauen und Männer, die hauptamtlich in kirchlichen Einrichtungen Kinder und Jugendliche betreuen, künftig ein so genanntes erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis und zum Verfahren


Informationen zum Thema Energieberatung
Die Abteilung Kirchengemeinden hat Infomationen und Unterlagen zur technischen und kaufmännischen Energieberatung zusammengestellt: Lesen Sie weiter, warum und wie lassen sich Enegiekosten in den Gemeinden einsparen?

Hier weitere Infos


Zur Einrichtung von Kirchen als Kolumbarien
Theologische, pastorale und rechtliche Hinweise zur Einrichtung von Kirchen als Kolumbarien in der Kirchenprovinz Hamburg.

Die Broschüre steht als Download zur Verfügung.
 

Informationsblatt zur Abgeltungssteuer
Zum 1. Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Anbei ein Infoblatt über die Abgeltungssteuer und Auswirkungen auf die Kirchensteuer.

Informationsblatt zur Abgeltungssteuer


Verwaltungshandreichung für Priester
Das Erzbischöfliche Generalvikariat als Hilfestellung zur Verwaltung von Pfarreien die im Erzbistum diesbezüglich veröffentlichten Ordnungen und Regelungen in einer Verwaltungshandreichung gesammelt. Die einzelnen Texte stehen als Download zur Verfügung.

weiter zur Verwaltungshandreichung


Formulare für das Pfarrbüro
Das Referat Meldewesen des Erzbistums Hamburg hat wichtige Formulare für Pfarrbüros zusammengestellt. Diese Formulare stehen online als Download zur Verfügung.

weiter zu den Formularen


Urlauberseelsorge auf den Inseln und an der Nord- und Ostseeküste
Fast während des ganzen Jahres, auch in der Vor- und Nachsaison, werden auf den Inseln und in den Urlaubsorten der Nord- und Ostseeküste für die Urlauberseelsorge – besonders für die Feier der Hl. Messe – Priester benötigt.
Es bleibt ausreichend Zeit zur privaten Erholung. Für eine gute Unterkunft wird gesorgt.
Gesucht werden Priester in :

Schleswig-Holstein:
Burg auf Fehmarn, Eutin, Grömitz, Dahme, Heiligenhafen, Helgoland, Insel Sylt, Lütjenburg, Malente, Nordfriesische Inseln Amrum und Föhr, Ostseebad Damp, Pellworm, Schönberg/Holstein, St. Peter-Ording, Nindorf, Timmendorfer Strand, Travemünde, Tönning, Bad Segeberg, Trappenkamp;

Mecklenburg:
Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeheilbad Graal-Müritz, Rostock-Warnemünde, Rostock-Evershagen

Nordseeküste (Bistum Münster): Budjadingen-Tossens und Budjadingen-Burhave.

Die Liste der Urlaubsorte mit Angabe der Ansprechpartner und näherer Einzelheiten finden Sie hier: Urlauberseelsorge_Liste.pdf
Die Liste kann auch beim Erzbischöflichen Personalreferet Pastorale Dienste, Postfach 101925, 20013 Hamburg (Email: leitermann@egv-erzbistum-hh.de) angefordert werden.


Ordnung der Kirchenmusikprüfung (C) im Erzbistum Hamburg
Die Kirchenmusikprüfung (C) befähigt zum kirchenmusikalischen Dienst als Organist oder Chorleiter in einer röm.- kath. Kirchengemeinde.
Die Ordnung der C-Prüfung für Chorleiter, Kirchenmusiker und Organisten wurde im Amtsblatt vom 15. Dezember 2005 veröffentlicht und ist mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft getreten.
Die einzelnen Prüfungsordnungen für das Erzbistum Hamburg sind den pdf-Dokumenten zu entnehmen:

Ordnung der C-Prüfung für Chorleiter

Ordnung der C-Prüfung für Kirchenmusiker

Ordnung der C-Prüfung für Organisten


Infobroschüre über den Versicherungsschutz
Die 3. Auflage der Infobroschüre über den Versicherungsschutz für das Erzbistum Hamburg wurde in Zusammenarbeit mit der ECCLESIA Versicherungsdienst GmbH überarbeitet. Die Infobroschüre steht als Download zur Verfügung:

Infobroschüre über den Versicherungsschutz


Neuregelung des Spendenrechts
Der Bundestag hat am 21. September 2007 das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" verabschiedet. Dieses Gesetz sieht insbesondere Steuererleichterungen für Spender und Stifter vor.

Das neue Gesetz hat auch für die Katholische Kirche in Deutschland Auswirkungen. Das Erzbistum Hamburg und das Bistum Hildesheim haben die bisherigen Regelungen überarbeitet und in einer neuen Broschüre als Handreichung zusammengestellt.

Download:

Handreichung: Neuregelung des Spendenrechts

Mustervordrucke Zuwendungsbestätigung:

Bestätigung über Geldzuwendungen
Bestätigung über Sammelzuwendungen
Bestätigung über Sachzuwendungen