zur den Kirchgemeinden
Gemeindegremien
Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand
Jede Pfarrei besitzt einen Pfarrgemeinderat und einen Kirchenvorstand. Der Kirchenvorstand vertritt die Gemeinde in Rechtsangelegenheiten wie Finanzen,  Baumaßnahmen, Personalangelegenheiten. Der Pfarrgemeinderat berät den Pfarrer in Angelegenheiten der Seelsorge.

Beide Gremien sind vor allem mit gewählten ehrenamtlichen Delegierten der Gemeindemitglieder besetzt. Die Wahlordnungen und Satzungen der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände wurde im Erzbistum Hamburg 2010 überarbeitet und aktualisiert. Hier die jeweils gültigen Fassungen.

Weitere Informationen zum freiwilligen Engagement in den Gemeinden sowie Qualifizierungsangebote und Fortbildungen für Ehrenatliche sind auf der Seite www.ehrenamt-erzbistum-hamburg.de zu finden.

Bei juristischen Fragen die Pfarrei betreffend können sich Mitglieder der Kirchenvorstände an die Abteilung Recht im Erzbistum Hamburg wenden:

Abteilung Recht

Anschrift:

Danziger Straße 52a
20099 Hamburg

Tel.:   (040) 248 77-241
Fax.:  (040) 248 77-288
Email: andersen
VWX
@
YZ
egv-erzbistum-hh.de



Gremienwahlen 2010
Im November 2010 werden in allen Pfarreien des Erzbistums Hamburg Neuwahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand durchgeführt.

weiterführende Links:

www.aufkreuzen.de