zur den Kirchgemeinden
Fragen zum Thema Kirchensteuer
Was ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder in Deutschland. Laut Grundgesetz haben die Kirchen das Recht, Steuern zu erheben. Die Kirchensteuer wird durch die staatlichen Finanzämter eingezogen und an die Kirchen weitergeleitet.

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Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer beträgt im Erzbistum Hamburg neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer.
Etwa ein Drittel der Kirchenmitglieder zahlt Kirchensteuer. Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen sowie Arbeitslose und alte Menschen mit geringer Rente, zahlen keine Lohn- und Einkommenssteuer und somit keine Kirchensteuer.
Was passiert mit dem Geld?
Die Einnahmen aus den Kirchensteuern sind die Haupteinnahmequellen des Erzbistums Hamburg. Sie werden zur Finanzierung der pastoralen, caritativen, administrativen, Bildungsaufgaben sowie weiterer Aufgaben im Erzbistum verwendet.

Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Hamburg entscheidet über die Verwendung der Kirchensteuer.

Informationen über die Verwendung der Kirchensteuer im Erzbistum Hamburg finden Sie in den Geschäftsberichten und Wirtschaftsplänen  weiter

Was ist das Kirchgeld?
Das Kirchgeld ist eine Sonderform der Kirchensteuer. Es betrifft Ehepaare, die in einer glaubensverschiedenen Ehe leben. Das heißt: Ein Ehepartner ist katholisch, der andere entweder aus der Kirche ausgetreten, er gehört  gar keiner Glaubensgemeinschaft an oder aber einer Glaubensgemeinschaft, die keine Kirchensteuer erhebt.

Die Bemessungsgrundlage für das Kirchgeld ist das gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Ehepartner. Zugrunde gelegt wird also auch der Verdienst des nicht-katholischen Ehepartners. Liegt das gemeinsam zu versteuernde Einkommen unter 30.000 Euro pro Jahr, wird kein Kirchgeld erhoben.

„Konfessionsverschiedene Ehen“ sind von der Einführung des Kirchgeldes nicht betroffen. Eine konfessionsverschiedene Ehe besteht, wenn jeder Ehepartner einer anderen steuererhebenden Kirche angehört, also z. B. wenn die Ehefrau katholisch und der Ehemann evangelisch ist oder umgekehrt. In diesen Fällen wird die von beiden Partnern gemeinsam gezahlte Kirchensteuer weiterhin jeweils hälftig auf die beiden Kirchen aufgeteilt.

Hier weitere Informationen zum Kirchgeld