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Abriß der Geschichte der katholischen Kirche in Mecklenburg
Erste Missionsversuche in Mecklenburg gingen aus von dem wohl 968 in Holstein gegründeten Bistum Oldenburg; sie wurden durch den Wendenaufstand 983 zunichte gemacht. Ein zweiter Missionsansatz erfolgte mit Unterstützung des christlichen Obotritenfürsten Gottschalk. Zusammen mit Erzbischof Adalbert I. von Hamburg-Bremen gründete er wohl 1062 die Bistümer Ratzeburg und Mecklenburg, die vom Oldenburger Sprengel abgetrennt wurden. Der Obotritenaufstand 1066, bei dem Gottschalk erschlagen wurde, machte den Bistümern Ratzeburg und Mecklenburg ein Ende und zerstörte abermals die Missionsarbeit. Erst im dritten Anlauf mit Hilfe Heinrichs des Löwen und im Zusammenhang mit der von ihm geförderten deutschen Ostsiedlung konnte das Christentum in Mecklenburg feste Wurzeln schlagen; die unter-gegangenen Bistümer wurden neu begründet. 1154 wurde der Bischof Evermod von Ratzeburg geweiht, 1160 wurde der Sitz des Bistums Oldenburg nach Lübeck verlegt und im gleichen Jahr der Sitz des Bistums Mecklenburg von dem weiter nördlich gelegenen Mecklenburg in das größere Sicherheit bietende Schwerin. 1158 wurde der schon vorher dort als Missionar tätige Zisterziensermönch Berno von Heinrich dem Löwen zum Bischof ernannt und von Erzbischof Hartwig von Hamburg-Bremen geweiht. Berno ist der eigentliche Apostel der Obotriten. Die erste Pfarrorganisation erfolgte besonders unter Bischof Brunward (1192-1238); sie wurde begünstigt durch den Zuzug christlicher deutscher Neusiedler.Im Mittelalter entstanden in Mecklenburg in folgenden Orten Klöster, Kommenden oder Stifte: Broda (Prämonstratenser), Bützow (Kollegiatstift und Schwestern vom gemeinsamen Leben), Dargun (Zisterzienser), Dassow (Schwertbrüder), Dobbertin (Benediktiner und Benediktinerinnen), Doberan (Zisterzienser), Eldena in Vorpommern (Benediktinerinnen), Gardow (Johanniter), Gr. Eichsen (Johanniter), Gr. Krankow (Deutscher Orden), Güstrow (Kollegiatstift und Franziskaner), Ivenack (Zisterzienserinnen), Kl. Nemerow (Johanniter), Kraak (Johanniter), Malchow (Magdalenerinnen/Zisterzienserinnen), Mecklenburg (Benediktinerinnen?), Mirow (Johanniter), Neubrandenburg (Franziskaner), Neukloster (Benediktinerinnen/Zisterzienserinnen), Parchim (Franziskaner), Ratzeburg (Benediktiner/Prämonstratenser/Domstift), Rehna (Benediktinerinnen/Prämonstratenserinnen), Ribnitz (Klarissen), Röbel (Magdalenerinnen und Dominikaner), Rostock (Franziskaner, Dominikaner, Zisterziense-rinnen, Brüder vom gemeinsamen Leben, Kollegiatstift), Rostock-Marienehe (Kartäuser), Rühn (Benediktinerinnen), Schwerin (Domstift, Franziskaner), Sternberg (Augustiner-Eremiten), Strelitz (Kollegiatstift), Sülstorf (Johanniter), Tempzin (Antoniter), Wanzka (Zisterzienserinnen), Wismar (Benediktiner, Franziskaner, Dominikaner), Zarrentin (Zisterzienserinnen).
Besonders die Prämonstratenser, die Zisterzienser und die Ritterorden leisteten einen bedeutenden Beitrag zur Kultivierung und Christianisierung des Landes. Die Klöster, Kommenden und Stifte gingen in der Reformationszeit unter bis auf einige Frauenklöster, die nach Einführung des lutherischen Bekenntnisses als Versorgungsanstalten zumal für unverheiratete adlige Damen bis 1920 bestanden.
Im Mittelalter hatten fünf Bistümer Anteil an Mecklenburg: Schwerin, Ratzeburg, Kammin, Havelberg und Brandenburg. Alle diese Bistümer gingen in der Reformationszeit unter; an die Stelle der bischöflichen Gewalt trat die landesherrliche, an die Stelle der Bistumsgrenzen traten die Landesgrenzen.
Eingang gefunden hatte die Reformation in Mecklenburg in den 20er Jahren des 16. Jh. 1535 war sie im wesentlichen in den Seestädten Rostock und Wismar durchgeführt. In den Landstädten hatte sie früher Erfolge als auf dem offenen Land. Die auf der Grundlage lutherischer Kirchenordnungen mit dem Nachdruck landesherrlicher Gewalt durchgeführten Kirchenvisitationen beförderten und vollendeten die Reformation seitens der Obrigkeit. 1541/42 waren von 204 visitierten Dorfpfarrern noch 63 "papistisch gesinnt". 1549 auf dem Landtage zu Sternberg wurde die lutherische Lehre durch die Landstände förmlich anerkannt. Ab 1550 wurden die Klöster und Stifte aufgehoben; 1551 das Prämonstratenserkloster Broda, 1552 die großen Feldklöster Dargun, Doberan, Marienehe und Tempzin. Einzelne Konvente blieben jedoch bis zum Aussterben ihrer Mitglieder katholisch. 1555 beschlossen die Stände zu Güstrow die Abschaffung der Reste des Papsttums und die Säkularisation aller Kirchengüter. Das katholische Leben war in Mecklenburg so gut wie erloschen, der nächst erreichbare katholische Geistliche für die winzige Minorität der Katholiken war in Lübeck. Die Belehnung Wallensteins mit Mecklenburg 1628 brachte nur ein vorübergehendes Aufflackern katholischen Lebens. Erst die Konversion des Herzogs Christian Louis 1663 ermöglichte die Niederlassung katholischer Priester in Schwerin; seit 1664 wurde in der Schloßkirche katholischer Gottesdienst gehalten. 1670 wurde Mecklenburg dem Apostolischen Vikariat des Nordens eingegliedert und dem Apostolischen Vikar Valerio Maccioni unterstellt. Maccionis Nachfolger Niels Stensen (1677 - 1686; er wurde am 23. Oktober 1988 seliggesprochen) kam am 4.12.1685 nach Schwerin und starb dort am 25.11.1686. Die Schloßkirche wurde nach dem Tode des Herzogs Christian Louis 1692 wieder lutherisch; die kleine katholische Gemeinde durfte mit Erlaubnis des neuen Herzogs Friedrich Wilhelm in einem Privathaus Gottesdienst halten. 1743 und 1748 wurden Gesuche der katholischen Gemeinde abgelehnt, in Schwerin eine Kirche mit Turm bauen zu dürfen, 1765 ein Gesuch um freie Religionsausübung im ganzen Land. 1791 - 1795 konnte als erste nachreformatorische katholische Kirche in Mecklenburg die turmlose Schweriner St.-Annen-Kirche gebaut werden.
Eine Verordnung von 1811 brachte den Katholiken in Mecklenburg-Schwerin Zugeständnisse in bezug auf Trauung, Kindererziehung, Beerdigung und Konfessionswechsel, jedoch keine Gleichstellung mit den Lutheranern bezüglich der Religionsausübung. Der Grundsatz, daß die evangelisch-lutherische Landeskirche in Mecklenburg die gesetzlich alleinberechtigte sei und daß Zugeständnisse an andere Glaubensgemeinschaften hinsichtlich der Religionsausübung nur auf Grund widerruflicher landesherrlicher Konzessionen erfolgt seien, wurde bis 1903 beibehalten. Erst in diesem Jahre wurde in beiden Großherzog-tümern den Reformierten und den Katholiken gesetzlich die "öffentliche Religionsübung" zugestanden, womit die Befugnis verbunden war, Kirchen mit Turm und Glocken zu errichten. Aber selbst diese Gleichstellung der Katholiken mit der lutherischen Landeskirche brachte ihnen noch nicht die in anderen deutschen Bundesländern übliche volle Gleichberechtigung, die sie erst in der Weimarer Republik erreichten.
Die Katholikenzahl in Mecklenburg wird in einem Bericht von Niels Stensen (gest. 1686) an die Propagandakongregation in Rom mit 20 angegeben. Sie stieg um die Mitte des 18. Jh. auf etwa 500, betrug 1875 2.200 und 1910 19.600. 1930 gab es in Mecklenburg 42 000 Katholiken, 1939 56.000. Der Zustrom der Ostvertriebenen nach dem Zweiten Weltkriege ließ den Anteil der Vertriebenen an der Gesamtbevölkerung Mecklenburgs auf 42,2 % steigen; damit verbunden war auch ein starkes Anwachsen des katholischen Bevölkerungsteiles, der vorübergehend die Zahl von 200.000 erreichte. Infolge der geringen Arbeits-möglichkeiten in dem dünnbesiedelten Agrar-land setzte jedoch schon 1947/48 eine erste Abwanderungswelle ein. Auch später verließen immer wieder Katholiken das Land; die Kollektivierung der Landwirtschaft verstärkte zusätzlich die Abwanderung. 1966 gab es 127.000 Katholiken in Mecklenburg, 1990 61.200.
Die 1670 erfolgte Zuweisung Mecklenburgs an das Apostolische Vikariat der Nordischen Missionen war unter diesem Titel bis zur Neuorganisation der Nordischen Missionen 1868 in Kraft. In diesem Jahr wurden bei der Neu-organisation der Nordischen Missionen Dänemark und Schleswig-Holstein als Apostolische Präfekturen vom Apostolischen Vikariat abgetrennt, dessen übriggebliebenes Gebiet, zu dem die beiden mecklenburgischen Groß-herzogtümer zählten, den Namen "Apostolisches Vikariat der Norddeutschen Missionen" erhielt. Die Jurisdiktion über dieses Gebiet (wie schon seit 1841 die Jurisdiktion über das Apostolische Vikariat der Nordischen Missionen) wurde dauernd mit dem Bischofsstuhle zu Osnabrück verbunden, dessen jeweiliger Inhaber (bzw. ein interimistischer Vertreter) auch den Titel eines Apostolischen Provikars (seit 1921 Vikars) führte.
Auf Grund des Preußischen Konkordates vom 13.8.1929 und der Apostolischen Konstitution Pastoralis officii Nostri vom 13.8.1930 wurde das Gebiet des Apostolischen Vikariates der Norddeutschen Missionen und damit auch Mecklenburg am 1.9.1930 in das Bistum Osnabrück eingegliedert. Am 1.5.1931 wurde für das gesamte Gebiet der damaligen Länder Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz das Dekanat Mecklenburg errichtet. Am 1.7.1941 wurde das Dekanat Mecklenburg in einen westlichen, einen mittleren und einen östlichen Konferenzbezirk aufgeteilt.
Um unter den Bedingungen der deutschen Teilung die mit der Eingliederung der Ver-triebenen verbundenen pastoralen Probleme im Namen des Diözesanbischofs vor Ort lösen zu können, gründete der Osnabrücker Bischof Dr. Berning am 16.4.1946 das Bischöfliche Kommissariat Schwerin und ernannte den Pfarrer von Schwerin, Dr. Bernhard Schräder, zum Bischöflichen Kommissar. Von 1945 bis 1950 entstanden in Mecklenburg 38 neue katholische Gemeinden. Am 1.Januar 1951 wurden die bisherigen Konferenzbezirke in Dekanate umgewandelt. Am 1. April 1960 wurde Ludwigslust als neues Dekanat vom Dekanat Schwerin abgetrennt. Die Dekanatsstruktur wurde am 1. November 1970 durch die Errichtung des Dekanates Güstrow abgeschlossen, das aus Teilen der Dekanate Neustrelitz, Rostock und Schwerin gebildet wurde. 1971 wurde das Dekanat Neustrelitz in Dekanat Neubrandenburg umbenannt. Schon am 1.Dezember 1958 hatte der Osnabrücker Bischof Dr. Wittler den Bischöflichen Kommissar Dr. Schräder zu seinem Generalvikar für Mecklenburg ernannt. Am 8.September 1959 empfing der zum Weihbischof ernannte Dr. Schräder die Bischofsweihe. Am 12.Februar 1970 wurde der damalige Generalvikar von Berlin, Weihbischof Heinrich Theissing, als Adjutorbischof nach Schwerin berufen. Am 15.Juli 1970 übernahm er als Nachfolger von Weihbischof Dr. Schräder, der zum gleichen Zeitpunkt in den Ruhestand trat, die Aufgaben des Bischöflichen Kommissars für Mecklenburg. Am 23. Juli 1973 wurde Bischof Theissing vom Heiligen Stuhl zum Apostolischen Administrator mit den Rechten eines residierenden Bischofs ernannt; auf Grund dieser Ernennung wurde das Bischöfliche Kommissariat Schwerin in Bischöfliches Amt Schwerin umbenannt. Die rechtliche Zugehörigkeit Mecklenburgs zur Mutterdiözese Osnabrück wurde hiervon nicht berührt, jedoch wurde die Jurisdiktion des Bischofs von Osnabrück über Mecklenburg suspendiert. Der Apostolische Administrator übte sein Amt unmittelbar im Auftrag des Heiligen Stuhles aus. Am 7. Januar 1981 wurde Pfarrer lic. theol. Norbert Werbs zum Titularbischof von Amaura und Weihbischof des Apostolischen Administrators in Schwerin ernannt und am 25. März 1981 konsekriert. Am 5. Dezember 1987 nahm Papst Johannes Paul II. das Rücktrittsgesuch von Bischof Theissing an und ernannte gleichzeitig zu seinem Nachfolger den Weihbischof in Magdeburg Theodor Hubrich.
Bischof Heinrich Theissing starb am 11. November 1988 in Schwerin. Sein Nachfolger wurde Theodor Hubrich, der am 27. März 1992 starb. Am 31. März 1992 wurde Weihbischof Norbert Werbs zum Diözesanadministrator für das Bischöfliche Amt Schwerin gewählt. Seit der Errichtung des Erzbistums und der Kirchenprovinz Hamburg am 7. Januar 1995 unterstehen die Regionen Mecklenburg, Schleswig-Holstein und Hamburg dem Erzbischof von Hamburg.
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