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Geschichte




Abriß der politischen Geschichte Mecklenburgs

Das Gebiet Mecklenburgs war vor der Völkerwanderung von germanischen Stämmen bewohnt, die bis etwa 500 abwanderten. Um 600 besiedelten die slawischen Obotriten den größten Teil des Landes, in einigen östlichen Gebieten ließen sich slawische Liutizen nieder. Die Slawen gerieten vorübergehend unter Karl dem Großen, Heinrich I. und Otto dem Großen in Abhängigkeit vom fränkischen und Römisch-Deutschen Reich, endgültig verloren sie ihre Selbständigkeit im 12. Jh. Erst die Unterwerfung und Christianisierung des Landes durch Heinrich den Löwen im Zusammenhang mit der von ihm geförderten deutschen Ostsiedlung gewann Mecklenburg auf Dauer für das Christentum und führte zu seiner dauernden Eingliederung in das Römisch-Deutsche Reich (mit Ausnahme der Zeit von 1180 bis 1227, während der Mecklenburg unter dänischer Oberhoheit stand). Pribislaw, der Sohn des 1160 im Kampf gegen Heinrich den Löwen gefallenen Obotritenfürsten Niklot, wurde Stammvater der mecklenburgischen Fürsten, die Karl IV. 1348 zu reichsunmittelbaren Herzögen erhob.

Dynastische und territoriale Zersplitterung kennzeichnen die Geschichte Mecklenburgs im späten Mittelalter. Nach anderen vorangegangenen Teilungen bildeten sich 1621 die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow (bis 1695). 1628 übertrug der Kaiser die mecklenburgischen Herzogtümer Wallenstein; die vertriebenen Herzöge wurden 1631 vom Schwedenkönig Gustav II. Adolf wieder eingesetzt. Im Westfälischen Frieden 1648 verlor Mecklenburg Wismar, Neukloster und die Insel Poel an Schweden (bis 1803); es erhielt dafür als nunmehr weltliche Fürstentümer die schon im Besitz der mecklenburgischen Herzöge befindlichen ehemaligen Fürstbistümer Schwerin und Ratzeburg sowie die Johanniterkomtureien Nemerow und Mirow. Die letzte Landesteilung erfolgte 1701 durch den Hamburger Vergleich; damals entstanden auf neuer Gebietsgrundlage die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Den weitaus größten Teil des Landes nahm das Herzogtum Mecklenburg-Schwerin ein; an Mecklenburg-Strelitz kamen nur die Herrschaft Stargard und das Fürstentum Ratzeburg (zu dem die gleichnamige Stadt nicht gehörte). Mecklenburg-Strelitz war von vornherein durch seine Kleinheit nur von geringer Bedeutung und litt unter der Zweiteilung seines Gebietes. Immerhin sicherte der Besitz des Fürstentums Ratzeburg in der Nachfolge der Ratzeburger Bischöfe dem Herzog von Mecklenburg-Strelitz Sitz und Stimme eines Reichsfürsten auf dem Regensburger Reichstag.

Bei allen Landesteilungen wurde die Einheit des Landes gewahrt durch die für alle Landesteile gemeinsamen Landstände, die sich in der landständischen Union von 1523 zu einer unteilbaren Korporation zusammenschlossen. Zu den Landständen zählten die 3 Stände der adligen Grundbesitzer, der Prälaten (Bischöfe, Vorsteher der Domstifte und Klöster, einzelne Pfarrer von Hauptkirchen) und der städtischen Bürgermeister oder Ratsherren. Seit 1552 gab es nur noch 2 Stände, Ritterschaft und Landschaft, da der Stand der Prälaten infolge der Reformation verschwunden war. Die Landstände hatten das Recht der Steuerbewilligung und wirkten bei der Gesetzgebung und Rechtsprechung mit.
 Die landständische Verfassung, die den Großteil der Bevölkerung von der Teilnahme am politischen Leben ausschloß, war für beide Mecklenburg bis zur Novemberrevolution 1918 in Geltung. Nur in Mecklenburg hielt sich diese Verfassungsform solange, alle Reformbestrebungen scheiterten am Widerstand der Stände. Der für beide mecklenburgischen Länder gemeinsame Landtag tagte seit 1621 abwechselnd in Sternberg und Malchin.
Außer in der landständischen Verfassung zeigte sich die Einheit Mecklenburgs in einigen gesamtmecklenburgischen Institutionen in Rostock: der Universität (sie war gemeinsamer Besitz der Herzöge und der Stadt), dem Hofgericht und nominell dem lutherischen Konsistorium, dem sich Stargard jedoch faktisch nicht unterstellte.

1815 auf dem Wiener Kongreß wurden beide mecklenburgischen Herzöge zu Großherzögen erhoben. Die Großherzogtümer gehörten 1815 zum Deutschen Bund, 1866 zum Norddeutschen Bund und 1871 zum Deutschen Reich. 1919 zählten die beiden Mecklenburg zu den Ländern des Deutschen Reiches, 1919/20 bekamen sie freistaatliche Verfassungen. 1933/34 verlor Mecklenburg im Zuge der nationalsozialistischen sogenannten Reichsreform weitgehend seine Eigenstaatlichkeit; am 1. Januar 1934 wurden Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zu dem einem Land Mecklenburg vereinigt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Mecklenburg - vergrößert um Vorpommern und Rügen - Teil der sowjetischen Besatzungszone und 1949 der Deutschen Demokratischen Republik. 1952 wurden im Zuge der Auflösung der Länder der DDR für Mecklenburg die Bezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg errichtet, die sämtlich auch Gebiete außerhalb Mecklenburgs umgriffen. Nach der deutschen Wiedervereinigung und der Wiederherstellung der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR deckt sich das Gebiet des bischöflichen Amtes Schwerin mit dem Teil Mecklenburg des neuen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

 

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